Mit dem Ablauf des
31. Januar 2020 wird das Vereinigte
Königreich nicht mehr der
Europäischen Union (EU) angehören.
Dies hat Auswirkungen auf die
Zusammensetzung des Europäischen
Parlaments. Nach dem Beschluss (EU)
2018/937 des Europäischen Rates vom
28. Juni 2018 führt der „Brexit“ zu
einer Verringerung der
Abgeordnetenzahl des Europäischen
Parlaments von 751 auf 705. Von den
73 Sitzen des Vereinigten
Königreichs werden 27 Sitze unter 14
bisher leicht unterrepräsentierten
EU-Mitgliedstaaten neu verteilt.
Dies soll die
derzeitigen Ungleichheiten bei der
Vertretung im Parlament ausgleichen.
Keiner der in der EU verbleibenden
27 Mitgliedstaaten wird Sitze
verlieren. Für Deutschland bleibt
die Zahl von 96 Sitzen unverändert.
Mit jeweils 5 Sitzen mehr als bisher
können Frankreich (bisher 74 Sitze)
und Spanien (bisher 54 Sitze) die
meisten zusätzlichen Abgeordneten in
das EU-Parlament entsenden.
Folgende Mitgliedstaaten erhalten
ab dem 1. Februar 2020 zusätzliche
Sitze:
Dänemark: 14 (bisher 13)
Estland: 7 (bisher 6)
Finnland: 14 (bisher 13)
Frankreich: 79 (bisher 74)
Irland: 13 (bisher 11)
Italien: 76 (bisher 73)
Kroatien: 12 (bisher 11)
Niederlande: 29 (bisher 26)
Österreich: 19 (bisher 18)
Polen: 52 (bisher 51)
Rumänien: 33 (bisher 32)
Schweden: 21 (bisher 20)
Slowakei: 14 (bisher 13)
Spanien: 59 (bisher 54)
Meldung:
Bundeswahlleiter im Statistischen
Bundesamt