Kurzmeldung

Folgen des Brexit

 

 

 

 

Mit dem Ablauf des 31. Januar 2020 wird das Vereinigte Königreich nicht mehr der Europäischen Union (EU) angehören. Dies hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Nach dem Beschluss (EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 führt der „Brexit“ zu einer Verringerung der Abgeordnetenzahl des Europäischen Parlaments von 751 auf 705. Von den 73 Sitzen des Vereinigten Königreichs werden 27 Sitze unter 14 bisher leicht unterrepräsentierten EU-Mitgliedstaaten neu verteilt.

 

Dies soll die derzeitigen Ungleichheiten bei der Vertretung im Parlament ausgleichen. Keiner der in der EU verbleibenden 27 Mitgliedstaaten wird Sitze verlieren. Für Deutschland bleibt die Zahl von 96 Sitzen unverändert. Mit jeweils 5 Sitzen mehr als bisher können Frankreich (bisher 74 Sitze) und Spanien (bisher 54 Sitze) die meisten zusätzlichen Abgeordneten in das EU-Parlament entsenden.

 

Folgende Mitgliedstaaten erhalten ab dem 1. Februar 2020 zusätzliche Sitze:


Dänemark: 14 (bisher 13)
Estland: 7 (bisher 6)
Finnland: 14 (bisher 13)
Frankreich: 79 (bisher 74)
Irland: 13 (bisher 11)
Italien: 76 (bisher 73)
Kroatien: 12 (bisher 11)
Niederlande: 29 (bisher 26)
Österreich: 19 (bisher 18)
Polen: 52 (bisher 51)
Rumänien: 33 (bisher 32)
Schweden: 21 (bisher 20)
Slowakei: 14 (bisher 13)
Spanien: 59 (bisher 54)

 

 

Meldung: Bundeswahlleiter im Statistischen Bundesamt
 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

    vom 30. Januar 2020