Das GEG schafft ein
neues, einheitliches, aufeinander
abgestimmtes Regelwerk für die
energetischen Anforderungen an
Neubauten, an Bestandsgebäude und an
den Einsatz erneuerbarer Energien
zur Wärme- und Kälteversorgung von
Gebäuden. Das Bundeskabinett hat am
23. Oktober den Entwurf des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
beschlossen. „Mit der Verabschiedung
des GEG erhalten Fachleute am Bau
Planungssicherheit“, so
BDH-Präsident Uwe Glock. Die
Bundesregierung setzt damit den
Koalitionsvertrag, das
Klimaschutzprogramm 2030 und die
Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um.
Allerdings trage das GEG nur bedingt
zum Klimaschutz bei, denn die CO2-Minderungspotenziale
lägen im Bestand, die vom GEG kaum
erfasst werden. „Für die notwendige
CO2-Minderung
im Gebäudebestand bedarf es deswegen
einer attraktiven, unbürokratischen
und nachhaltigen Förderung von
Investitionen in moderne
Anlagentechnik“, meint der
BDH-Verbandspräsident.
Zentrales Anliegen der Novelle ist
die Entbürokratisierung und
Vereinfachung. Die heute noch
separaten Regelwerke zur
Gebäudeenergieeffizienz und zur
Nutzung von Wärme aus erneuerbaren
Energien werden zusammengeführt und
vereinheitlicht. Anwendung und
Vollzug werden wesentlich
erleichtert. Eine erhebliche
Bürokratieentlastung für Bauherren
und Planer ist mit der Einführung
eines alternativen gleichwertigen
Nachweisverfahrens für neue
Wohngebäude verbunden. Mit diesem
„Modellgebäudeverfahren“ können die
Anforderungen nachgewiesen werden,
ohne dass Berechnungen für den
Nachweis erforderlich sind.
Die europäischen Vorgaben zur
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
werden vollständig umgesetzt und die
Regelung des
Niedrigstenergiegebäudes in das
vereinheitlichte Energieeinsparrecht
integriert. Das aktuelle
Anforderungsniveau für Neubauten und
Sanierung bleibt unverändert und
wird nicht verschärft.
„Das von Teilen der Politik
geforderte rigorose Verbot von
Ölheizungen nach 2026 ist über das
neue GEG vom Tisch.
Ölbrennwertgeräte können auch nach
2026 unter bestimmten Bedingungen
weiter eingebaut werden, etwa in
Kombination mit erneuerbaren
Energien“, kommentiert Andreas
Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Damit bleibt die Koalition
weitgehend bei dem
marktwirtschaftlichen Gebot der
Technologieoffenheit und verzichtet
auf den Ausschluss einer einzelnen
Effizienztechnologie“, so Lücke
weiter.
Hinsichtlich der Konkretisierung der
im Eckpunktepapier des
Klimaschutzprogramms 2030
beschriebenen Förderinstrumente,
fordert der BDH die Politik auf,
eine Hängepartie zwischen
Ankündigung und Inkrafttreten durch
eine zügige Umsetzung zu vermeiden.
Dies betrifft die steuerlichen
Anreize für energetische
Gebäudesanierungen sowie die
Austauschprämie für Heizsysteme.
Neben Risiken für Arbeitsplätze in
Handwerk und Industrie würde auch
dem Klimaschutz durch eine
Verzögerung der Umsetzung ein
Bärendienst erwiesen.
Download:
Gesetzentwurf zum neuen
Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 23.
Oktober
Meldungen:
Bundesverband der Deutschen
Heizungsindustrie (BDH),
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi)