Immobilien-Vergemeinschaftung und
Auslegung nach Grundgesetz |
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Blick auf die Kongressteilnehmer |
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Mit dem Thema
"Eigentum verpflichtet" befasste
sich ein ganztägiger Kongress, der
am 26. September in Gebäude 4 der
Frankfurt UAS unter der Leitung von
Prof. Fabian Thiel, Professor für
Immobilienbewertung stattfand. Die Vortragsreihe
stellte Referenten vor die große
Herausforderung, wie denn mit der
tagesaktuellen Debatte um Vergemeinschaftung von
Immobileneigentum in Berlin und
anderswo umzugehen ist. Dabei
handelt es sich in erster Linie um
die juristische Auslegung nach
Grundgesetz (GG) Artikel 14 und 15
mit den Möglichkeiten der Enteignung
und Vergesellschaftung von Eigentum.
Juristische
Auslegung heißt, welche Form des
Sprachgebrauchs auf die beiden GG
Artikel anzuwenden bleibt. Die einen
sagen, Artikel 15 ist veraltet und sollte komplett
gestrichen werden, andere behaupten,
die Gründungsväter des Grundgesetzes
haben sich etwas dabei gedacht, als
sie Artikel 15 nach Neugründung der
Bundesrepublik in das Grundgesetz
aufnahmen, ohne vorauszuahnen,
welche Bedeutung und Auslegung der
Artikel noch erhalten sollte, aber
mit der Prämisse, dass bei der
Umsetzung der Gesetze soziales
Handeln im Sinne der Gemeinschaft
selbstverständliches Anliegen sei.
Damals ahnte noch niemand, welchen
Missbrauch Immobilienbesitzer mit
ihrem Eigentum treiben, indem
sie Preise in unbezahlbare Höhen
jagen. Dem soll Einhalt geboten
werden, dieser Versuch wird gerade
in Berlin unternommen, mit welchem
Erfolg steht noch dahin.
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Am Podium Prof. Benjamin
Davy
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Einleitende
Begrüßungsworte sprach Prof. Karen
Ehlers, FB 1 Frankfurt UAS vor
Beginn der Tagung. Den
Anfang der Vorträge übernahm
jedoch ein Österreicher, der sich
als Historiker betätigte, indem er
Reden und Publikationen von Léon Duguit (1859-1928) untersuchte.
Prof. Benjamin Davy, Hochschullehrer
an der TU-Dortmund, ist ein
österreichischer
Rechtswissenschaftler für Bau- und
Bodenrecht und Raumplaner. Er
befasste sich in seinem Beitrag:
"Bodeneigentum als soziale Funktion"
mit der Auslegung von Artikel 14 GG
in Bezug auf Léon Duguit und
diskutierte was von Duguit
dazugelernt werden kann, dessen
Lehren darin bestehen, dass Eigentum
kein Recht ist, sondern Eigentum
eine soziale Funktion habe. Daraus
entsteht der Gedanke, dass sich mit
der modernen Gesellschaft organische
Solidarität verbreitet. Duguits
Verfassungstheorie beeinflusste vor
allem die Entwicklung in
Lateinamerika.
Foto (c)
Kulturexpress
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