In der
Automobilindustrie hat sich in
letzter Zeit durch die
Förderung von
Elektrofahrzeugen einiges auf dem
Markt getan, um Schadstoffbelastung
und das Treibhausgas CO2
mengenmäßig zu reduzieren. Letzteres
gilt auch in Bezug auf eine
Dekarbonisierung des Stromnetzes.
Zulassungsstandard ist der neue
WLTP-Prüfzyklus (Worldwide
harmonized Light Vehicle Test
Procedures), der restriktiver ist
als der NEFZ-Prüfzyklus (Neuer
Europäischer Fahrzyklus), was einer
Verunreinigung, wie sie im
tatsächlichen Betrieb der Fahrzeuge
stattfindet, aber immer noch nicht
wirklich gleichkommt. So wurden
Beschleunigungswerte für WLTP viel
zu niedrig angesetzt, weshalb
Emissionen realer
Werte noch gar nicht erfasst sind.
Dieses Fehlverhalten der
Automobilhersteller findet vor
Gericht weiterhin Grund zur Anklage, da
Gesetze für Emissionsnormen einfach
von den Automobilunternehmen
übergangen wurden. Die Normen selbst sind unbrauchbar
geworden und laden zum Missbrauch
ein.
Kraftfahrzeughersteller haben eine
moralische Sorgfaltspflicht in
Anbetracht der gesundheitlichen
Schäden und in Bezug auf die
Sicherheit in der Bevölkerung. Es
wäre angemessen, dem Kunden, der
fehlerhafte Produkte gekauft hat,
eine Entschädigung zuzubilligen. Der
Wert der Fahrzeuge ist ohnehin
rapide gesunken. Autofahrer fühlen
sich unwohl, seit sie sich der
Schädlichkeit aus den
Fahrzeugemissionen bewusst geworden
sind.