Kolumne

Erneute Klagen im VW-Abgasskandal

 

 

 

 

In der Automobilindustrie hat sich in letzter Zeit durch die Förderung von Elektrofahrzeugen einiges auf dem Markt getan, um Schadstoffbelastung und das Treibhausgas CO2 mengenmäßig zu reduzieren. Letzteres gilt auch in Bezug auf eine Dekarbonisierung des Stromnetzes.

 

Zulassungsstandard ist der neue WLTP-Prüfzyklus (Worldwide harmonized Light Vehicle Test Procedures), der restriktiver ist als der NEFZ-Prüfzyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus), was einer Verunreinigung, wie sie im tatsächlichen Betrieb der Fahrzeuge stattfindet, aber immer noch nicht wirklich gleichkommt. So wurden Beschleunigungswerte für WLTP viel zu niedrig angesetzt, weshalb Emissionen realer Werte noch gar nicht erfasst sind. Dieses Fehlverhalten der Automobilhersteller findet vor Gericht weiterhin Grund zur Anklage, da Gesetze für Emissionsnormen einfach von den Automobilunternehmen übergangen wurden. Die Normen selbst sind unbrauchbar geworden und laden zum Missbrauch ein.

 

Kraftfahrzeughersteller haben eine moralische Sorgfaltspflicht in Anbetracht der gesundheitlichen Schäden und in Bezug auf die Sicherheit in der Bevölkerung. Es wäre angemessen, dem Kunden, der fehlerhafte Produkte gekauft hat, eine Entschädigung zuzubilligen. Der Wert der Fahrzeuge ist ohnehin rapide gesunken. Autofahrer fühlen sich unwohl, seit sie sich der Schädlichkeit aus den Fahrzeugemissionen bewusst geworden sind.

 

Dr. Keith Pullen, Mitglied der Royal Academy of Engineering Enterprise und Professor für Energiesysteme an der City Univesity of London, kommentierte das Gerichtsverfahren

 

 

Englischer Originaltext: Renewed complaints in the VW exhaust scandal

 

Foto (c) Kulturexpress, Meldung: Ida Junker, PPOOL, Paris

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

    vom 02. Oktober 2019