|
Britische Ryanair-Piloten zum Streik aufgerufen |
Meldung: Nils Leidloff, tonka pr, Berlin |
Die Pilotengewerkschaft BALPA hat die britischen
Ryanair-Piloten Ende August und Anfang September zu Streiks
aufgerufen. Hintergrund ist der Tarifstreit zwischen Ryanair und
der Gewerkschaft. Auch die irischen Piloten und das
portugiesische Kabinenpersonal von Ryanair drohen mit zeitnahen
Streiks. Dadurch könnten zahlreiche Flüge in ganz Europa
ausfallen. Bereits im letzten Sommer kam es bei Ryanair aufgrund
von Personalstreiks europaweit zu massiven Problemen im
Flugverkehr.
Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt
Laura Kauczynski.
Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden
Fluggasthelfer-Portals,
AirHelp:
“Durch die Streiks der britischen Ryanair-Piloten werden
vermutlich zahlreiche Flüge der Billigairline ausfallen oder nur
verspätet starten können. Zudem könnte es zeitgleich unter
anderem auch zu Streiks der portugiesischen Flugbegleiter von
Ryanair kommen. Das könnte auch massiven Einfluss auf den
Flugverkehr in Deutschland haben. Betroffene Passagiere sollten
unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status
ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Flüge gestrichen
werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in
Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als 14
Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres
Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren
Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung
erreichen.
Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst
ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen
außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften
von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer
Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem
dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu
erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer
betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die
ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und
Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei
Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu
versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft
bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir
raten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft
einzufordern. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr
Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor
Gericht.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen
in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe
der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der
Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig
von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem
Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene
Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend
durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische
Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der
Kompensationspflicht befreit wird. Im April letzten Jahres
urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein
unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen
außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften
von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.
|
|
|
|
|