|
Licht und Schatten digitaler Publikationen |
|
|
Angebote von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften
aus Datenbanken sollten nach Ansicht des Börsenverein des Deutschen Buchhandels
ebenfalls begünstigt werden. Am 31. Juli hatte die
Bundesregierung ein
Jahressteuergesetz in Sachen reduzierter Mehrwertsteuer für
digitale Publikationen beschlossen.
Die Verbände der Verleger, des Handels und der Bibliotheken
begrüßen die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Angebote
einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf den Weg bringt
und dabei auch Online-Publikationen in der Form von Websites,
Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne
Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank
zu berücksichtigen.
Fraglich ist es nach Ansicht der Organisationen
jedoch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer nicht gelten
soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam
mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer
Datenbank heraus angeboten wird.
Wobei meiner Meinung nach immer
die Frage ist, wer hinter den Datenbanken steht? Wenn große
Konzerne versuchen, kleine Publikationen zu bündeln, um mehr
Einfluss zu nehmen, wäre dies als bedenklich bei der Umsetzung
der erweiterten Mehrwertsteuerreduzierung zu werten.
Angebote, bei denen Leser aufgrund eines Vertrags Zugang zu
vielen Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern erhalten, sind ein
bedeutender Teil im Vertrieb digitaler Publikationen. Es gibt
sie in der Form von elektronischen Kiosken, Fachdatenbanken und
digitalen Bibliotheksangeboten. Im Bereich der Fachmedien unter
Einschluss der Wissenschaft handelt es sich sogar um gängige
Verbreitungsformen.
„Es ist gut, dass viele digitale Publikationen bald begünstigt
besteuert werden sollen. Mit dem Ausschluss gebündelter
Datenbankangebote verweigert die Bundesregierung aber schon
heute unverzichtbaren, innovativen Verbreitungs- und
Geschäftsmodellen digitaler Presse die dringend benötigte
reduzierte Mehrwertsteuer“, hieß es dazu von Seiten des Verbändebündnisses in Berlin. „Die angegebene Begründung, das
EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen,
überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche
Weg.“
Das EU-Recht, so die Organisationen weiter, wolle die Realität
digitaler Publikationsangebote erfassen und lasse an keiner
Stelle erkennen, dass Funktionen wie die Suchmöglichkeiten einer
Datenbank oder digitalen Bibliothek dazu führen, dass
begünstigte Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften in dieser
Angebotsform dem hohen Steuersatz unterliegen müssen.
EU-Recht begünstigt dagegen Angebote unter Einschluss
von Videos, solange solche so genannten "Rich-Media-Inhalte"
nicht überwiegen. Zu begrüßen sei, dass die Bundesregierung immerhin auf die
EU-Kommission zugehen wolle, um deren Auffassung von der
Interpretation der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zur Frage der
Datenbankangebote zu überlegen, hieß es von Seiten der Verbände.
Letztlich könne
nur der EuGH verbindlich über die fragliche Auslegung
entscheiden.
Der
gleichen
Ansicht wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sind auch
der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger, der Deutsche Bibliotheksverband, Verband
Bildungsmedien und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger.
Meldung: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
|