Reform der Grundsteuer: Flächenmodell einfach und gerecht |
Meldung: IVD |
Der
IVD hält das Flächenmodell weiterhin für am besten geeignet,
weil es einfach und gerecht ist. Um sicherzustellen, dass die
Neuregelung verfassungsgemäß ist, muss das Grundgesetz geändert
und dem Bund die Befugnis zur Gesetzgebung eingeräumt werden.
Sollten die Abgeordneten hierzu keine Kraft finden, muss ein
Verfahren gefunden werden, das als Fortentwicklung der
Einheitswerte gelten kann. Dies bedeutet, dass nur die Mieten,
nicht aber die Bodenwerte Eingang in die Bemessungsgrundlage
finden dürfen. Ansonsten würde sich das Verfahren zu weit von
dem Modell der bisherigen Einheitswerte entfernen.
Eine Neuregelung der
Grundsteuer durch die einzelnen Bundesländer wäre rechtlich zwar
möglich. Für die Immobilienwirtschaft würde eine derartige
Rechtszersplitterung jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand
mit sich bringen.
Einigung zur Grundsteuer nur zweitbeste Lösung
Offensichtlich ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu
einem Kompromiss bei der Grundsteuerreform bereit. Danach soll
es ein Bundesgesetz entsprechend dem von ihm vorgelegten
Referentenentwurf mit dem Ertragswertmodell geben. Die Länder
sollen jedoch durch eine Öffnungsklausel das Recht erhalten, ein
eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen.
„Dies ist nur die
zweitbeste Lösung“ sagt Jürgen-Michael Schick, Präsident des
Immobilienverbandes IVD. „Die beste Lösung wäre das
Flächenmodell als Bundesgesetz. Es ist einfach, gerecht und
vermeidet extreme Steuererhöhungen. Dies ist mit dem
Bundesfinanzministerium und den SPD-geführten Ländern leider
nicht zu machen. Daher begrüßen wir die Einigung. Wir hoffen,
dass möglichst viele Länder das Flächenmodell einführen“,
erklärt Schick. Statt eines Flickenteppichs an
Einzelvorschriften sollten möglichst viele Länder Bayern folgen
und sich für ein Flächenmodell entscheiden, sodass es
„schlimmstenfalls“ zwei Modelle in Deutschland gibt.
„Möglicherweise könnte der in Bayern erarbeitete Gesetzesentwurf
als Vorlage dienen“, ergänzt Schick.
In den Ländern, in
denen das bundesgesetzlich geregelte Ertragswertmodell gelten
wird, dürften sich erhebliche Probleme ergeben. Die Ermittlung
der maßgeblichen Werte wird Schwierigkeiten mit sich bringen.
Vor allem bei Gewerberäumen tauchen die Schwierigkeiten bereits
jetzt auf. Bei Wohnungen wird die Berücksichtigung der
Bodenwerte dazu führen, dass die Grundsteuer gerade dort steigt,
wo die Mieten bereits jetzt stark angestiegen sind. Vermieter,
die weniger Miete nehmen als der Durchschnitt, sollen nach dem
Modell von Scholz keine Möglichkeit haben, die niedrigeren
Mieten nachzuweisen. „Dies ist nicht hinnehmbar. Die Bevorzugung
einzelner Gruppen von Eigentümern durch eine ermäßigte
Steuermesszahl kann diesen Nachweis nicht ersetzen und
widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der
Gleichbehandlung“, sagt Schick.
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