Reform der Grundsteuer: Flächenmodell einfach und gerecht

Meldung: IVD

Der IVD hält das Flächenmodell weiterhin für am besten geeignet, weil es einfach und gerecht ist. Um sicherzustellen, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist, muss das Grundgesetz geändert und dem Bund die Befugnis zur Gesetzgebung eingeräumt werden.


Sollten die Abgeordneten hierzu keine Kraft finden, muss ein Verfahren gefunden werden, das als Fortentwicklung der Einheitswerte gelten kann. Dies bedeutet, dass nur die Mieten, nicht aber die Bodenwerte Eingang in die Bemessungsgrundlage finden dürfen. Ansonsten würde sich das Verfahren zu weit von dem Modell der bisherigen Einheitswerte entfernen.
 

Eine Neuregelung der Grundsteuer durch die einzelnen Bundesländer wäre rechtlich zwar möglich. Für die Immobilienwirtschaft würde eine derartige Rechtszersplitterung jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.

Einigung zur Grundsteuer nur zweitbeste Lösung


Offensichtlich ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu einem Kompromiss bei der Grundsteuerreform bereit. Danach soll es ein Bundesgesetz entsprechend dem von ihm vorgelegten Referentenentwurf mit dem Ertragswertmodell geben. Die Länder sollen jedoch durch eine Öffnungsklausel das Recht erhalten, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen.
 

„Dies ist nur die zweitbeste Lösung“ sagt Jürgen-Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Die beste Lösung wäre das Flächenmodell als Bundesgesetz. Es ist einfach, gerecht und vermeidet extreme Steuererhöhungen. Dies ist mit dem Bundesfinanzministerium und den SPD-geführten Ländern leider nicht zu machen. Daher begrüßen wir die Einigung. Wir hoffen, dass möglichst viele Länder das Flächenmodell einführen“, erklärt Schick. Statt eines Flickenteppichs an Einzelvorschriften sollten möglichst viele Länder Bayern folgen und sich für ein Flächenmodell entscheiden, sodass es „schlimmstenfalls“ zwei Modelle in Deutschland gibt.


„Möglicherweise könnte der in Bayern erarbeitete Gesetzesentwurf als Vorlage dienen“, ergänzt Schick.
 

In den Ländern, in denen das bundesgesetzlich geregelte Ertragswertmodell gelten wird, dürften sich erhebliche Probleme ergeben. Die Ermittlung der maßgeblichen Werte wird Schwierigkeiten mit sich bringen. Vor allem bei Gewerberäumen tauchen die Schwierigkeiten bereits jetzt auf. Bei Wohnungen wird die Berücksichtigung der Bodenwerte dazu führen, dass die Grundsteuer gerade dort steigt, wo die Mieten bereits jetzt stark angestiegen sind. Vermieter, die weniger Miete nehmen als der Durchschnitt, sollen nach dem Modell von Scholz keine Möglichkeit haben, die niedrigeren Mieten nachzuweisen. „Dies ist nicht hinnehmbar. Die Bevorzugung einzelner Gruppen von Eigentümern durch eine ermäßigte Steuermesszahl kann diesen Nachweis nicht ersetzen und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung“, sagt Schick.

 

 

   

 


 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

    vom 18. Juni 2019