"Wir
begrüßen, dass den Ländern durch eine Öffnungsklausel eigene
Grundsteuermodelle ermöglicht werden sollen. Wir erwarten
allerdings, dass der Gesetzgeber den Ländern einen weiten
Handlungsspielraum einräumt. Insbesondere sollten sie die
Möglichkeit erhalten, auf eine Besteuerung von Gebäuden zu
verzichten und die Grundsteuer als reine Bodensteuer
auszugestalten. Diese schafft Anreize, innerörtliche
bebauungsfähige Flächen zu nutzen und bremst den
Flächenverbrauch am Stadtrand. Damit wird das Erreichen des
städtebauliche Ziels, Innen- vor Außenentwicklung, unterstützt."