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Ford übernimmt
E-Scooter-Anbieter, um die Mobilität von Kunden zu erweitern,
Foto (c) Ford-Werke GmbH |
Sie stehen in den Startlöchern und wollen in Frankfurt
E-Tretroller vermieten - internetbasiert, hip und gefährlich.
„Mittlerweile haben sich bei mir neun Anbieter von elektrischen
Tretrollern gemeldet, die ihren Dienst in Frankfurt anbieten
wollen“, gibt Verkehrsdezernent Klaus Oesterling bekannt. Einige
wollen nach eigenen Angaben mit 100 bis 200 Rollern anfangen, um
die Anzahl langsam auf 2000 zu steigern, andere geben an, gleich
mit 2000 bis 3000 Rollern Frankfurt fluten zu wollen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und viele
seiner Kollegen in den Ländern setzen auf diese Strategie und
halten E-Scooter für eine sinnvolle Ergänzung im Verkehr. Die
elektrischen Tretroller fahren zwölf bis 20 Stundenkilometer
schnell und könnten auf kurzen Strecken das Auto ersetzen.
Zahlreiche Scooter-Sharing-Firmen warten auf den Startschuss aus
Berlin, spätestens im Sommer soll es soweit sein. Die
Gewerkschaft der Polizei warnt: Mit den E-Scootern werde der
Raum in den Städten noch knapper, Regeln wären kaum noch zu
kontrollieren. Fußgänger seien gefährdet, Radwege reichten schon
für den Radverkehr nicht, so die Bedenken der jeweiligen
Interessensverbände. Ist der elektrische Tretroller eine
verkehrspolitische Alternative oder droht ein Verkehrschaos in
den Innenstädten?
Der Frankfurter
Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) meint:
„Wenn alle wirklich werden lassen, was sie ankündigen, haben wir
bald fünf- bis zehntausend Roller in der Stadt stehen“. Alle Anbieter werben bei der Stadt mit dem großen
verkehrspolitischen Nutzen, den die Fahrzeuge haben sollen.
Davon hält die Stadt aber nichts. „Es gibt, anders als in
anderen Großstädten Deutschlands, in Frankfurt keine
Erschließungslücken des öffentlichen Nahverkehrs. Es leuchtet
mir nicht ein, wer aus verkehrlicher Notwendigkeit heraus für
mehr als ein Euro einen Tretroller mieten sollte, um die paar
Meter zur nächsten Haltestelle zu überwinden. Wenn sie gemietet
werden, dann weil es Spaß macht. Das soll man aber dann auch so
benennen, und nicht von Verkehrswende sprechen, wenn Lustgewinn
gemeint ist“, sagt Oesterling
Die Stadt rechnet durch das bevorstehende massenhafte Auftreten
der E-Tretroller mit erheblichem Konfliktpotential mit anderen
Verkehrsteilnehmern. Die Verkehrsflächen der Stadt seien im
Vergleich mit anderen deutschen Städten zu eng, um noch ein
zusätzliches Verkehrsmittel aufzunehmen. Nach dem Entwurf der
Elektrokleinstfahrzeugeverordnung sollen die neuen
Kraftfahrzeuge Radverkehrsanlagen nutzen müssen. „Dann haben wir
Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20
Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf
dem gleichen schmalen Weg. Das ist nicht gut, was sich der
Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“, meint Oesterling.
„Wir wollen aber niemandem den Spaß verderben, denn Spaß macht
es bestimmt, mit den Rollern zu cruisen“, sagt Oesterling. „Um
den Konflikten etwas vorzubeugen, habe ich ein Merkblatt für die
Anbieter aufgesetzt, mit den Regeln, die in der Stadt gelten,
aber auch mit den Wünschen, die die Stadt an die Anbieter
formuliert. Schließlich gilt auch bei neuen Fahrzeugen Paragraph
1 der Straßenverkehrsordnung, die gegenseitige Rücksichtnahme.“
Die Anforderungen passen auf eine DIN-A4-Seite, die Stadt
überreguliere hier wahrlich nicht.
Beispiel Ford,
das Unternehmen
hatte das in San Francisco ansässige Start-up Spin übernommen,
welches einen Sharing-Dienst für elektrische Tretroller
anbietet. Spin ist mit Niederlassungen in 13 US-Städten einer
der führenden Sharing-Dienste von E-Scootern in den USA.
Ford ist der Ansicht,
dass
elektrische Tretroller sich optimal eignen, um kurze Strecken
schnell und bequem zurückzulegen. Beim Ausbau des Netzes
arbeitet das Unternehmen eng mit Städten, Universitäten und
lokalen Behörden zusammen. Hierbei wird besonders viel Wert auf
Transparenz, Nachhaltigkeit und einen verantwortungsvollen
Umgang mit Nutzungsdaten gelegt.
Auch ist das Angebot an Mobilitätslösungen in den letzten Jahren
deutlich gestiegen. Häufig nutzen Menschen während einer Fahrt
sogar mehrere Fortbewegungsmittel.
Projektentwickler für Wohnungsbau
gehen den Schritt mit und erklären: Bevor der Bundesrat
voraussichtlich im Mai final über das sogenannte PLEV-Gesetz und
damit die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen abstimmt, macht
der Projektentwickler Bauwerk den Weg frei für eines der
ersten Sharing-Angebote von E-Scootern in einem Münchner
Wohnquartier. Über eine Anfang April 2019 beschlossene
erweiterte Kooperation mit dem E-Mobility-Dienstleister
movelo GmbH werden in dem von Bauwerk entwickelten Projekt "kupa
- Quartier Kuvertfabrik Pasing" voraussichtlich fünf elektrische
Tretroller für die Bewohner des Quartiers zur Verfügung stehen.
Nach dem Motto: Leihen, Entriegeln,
Reparieren über App stehen Personal Light Electric Vehicles (PLEVs)
bereit, die wie Skateboards oder Hoverboard gerade unter
Großstädtern schon lange beliebt sind. Insbesondere, um den letzten
Kilometer Wegstrecke flott zurückzulegen - etwa vom Bahnhof zum
Büro. Allerdings was fehlt, ist bisher eine gesetzliche Regelung.
Damit ist die Nutzung der Geräte auf öffentlichen Wegen und
Straßen verboten. Das soll sich in Deutschland voraussichtlich
ab Sommer dieses Jahres ändern. Zumindest die kleinen Roller mit
Elektromotor sollen dann zugelassen werden. Die erforderliche
Verordnung hat das Bundeskabinett Anfang des Monats beschlossen.
Nur noch die Zustimmung des Bundesrates fehlt.
Die Stuttgarter Nachrichten
kommentieren die Zulassung von E-Scootern im Verkehr
folgendermaßen: "So dynamisch junge Großstadtcruiser auf den
Werbefotos daherkommen, so problematisch könnten sich die
Gefährte in der Realität erweisen. Sowohl den Nutzern selbst,
aber auch anderen Verkehrsteilnehmern droht Gefahr. Kinder ab
zwölf Jahren könnten zu unerfahren für den Straßenverkehr sein -
betagte Fußgänger wiederum zu unbeweglich, um einer Kollision zu
entgehen. Radwege sind oft viel zu eng oder im schlechten
Zustand, um dies zu verhindern. Tretroller, die Tempo zwölf bis
20 erreichen, sollen sogar dort auf der Fahrbahn bewegt werden
dürfen, wo der Radfahrstreifen fehlt - ohne Helmpflicht
wohlgemerkt. Da wird es nicht lange dauern, bis der erste
tödliche Unfall zu beklagen ist." |