Die im Abgasskandal führende Anwaltskanzlei
Rogert & Ulbrich gibt bekannt: Dass nach drei zugunsten der
Geschädigten erstrittenen erstinstanzlichen Urteile kein
Rechtsmittel eingelegt wird.
Damit werden diese Urteile rechtskräftig. Bislang hatte die Volkswagen AG in sämtlichen
verlorenen Verfahren Berufung eingelegt. "Es ist daher eine
große Überraschung, dass offenbar ein Strategiewechsel vollzogen
wird", meint Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der
Sozietät.
Nachzulesen sind die Urteile der Landgerichte Arnsberg I-2 O
264/16 vom 12.05.2017, Bayreuth 23 O 348/16 vom 12.05.2017
und Wuppertal 3 O 156/16, Urteil vom 26.04.2017.
Bislang habe der Konzern jede auch nur erdenkliche Möglichkeit
genutzt, die Verfahren in die Länge zu ziehen und dennoch eine
Entscheidung von Obergerichten zu vermeiden, erläutert
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Daher handele es sich um
einen Durchbruch für die Geschädigten, weil diese erstmals seit
der Aufdeckung des Abgasskandals endgültig entschädigt werden
und die betroffenen Fahrzeuge zurückgeben können.
Besonders brisant finden die Anwälte die Tatsache, dass
üblicherweise nur dann kein Rechtsmittel eingelegt werde, wenn
die unterlegene Partei nicht mehr an ihre Erfolgsaussichten
glaube. Die Signale der Oberlandesgerichte weisen genau in diese
Richtung, meint Rechtsanwalt Ulbrich: "Es spricht sehr viel
dafür, dass die Berufungsinstanz die erstinstanzlichen Urteile
bestätigt hätte. Das scheinen die Volkswagen-Anwälte ebenso zu
beurteilen, denn ansonsten hätten sie dem Konzern empfohlen, das
Berufungsverfahren zu betreiben. Diese Einschätzung bezieht sich
offensichtlich auf mehrere Oberlandesgerichtsbezirke, denn die
Berufungsverfahren hätte vor den Oberlandesgerichten Hamm,
Düsseldorf und Bamberg stattgefunden."
"Künftig dürfen die Geschädigten im Falle einer Klage gegen
Volkswagen berechtigte Hoffnung haben, dass sie in nur einer
Instanz ihre Ansprüche durchsetzen können. Das führt zu einer
deutlich schnelleren Anspruchsdurchsetzung. Zudem entfalten
diese rechtskräftigen Urteile eine erhebliche Signalwirkung für
diejenigen, die direkt bei dem Konzern Fahrzeuge gekauft haben.
Das gilt insbesondere für Großkunden und Käufer mit
Schwerbehindertenausweis, also Kunden mit Rabattansprüchen",
erläutert Prof. Dr. Rogert.
Nachdem die Düsseldorfer Kanzlei als erste bundesweit ein
bahnbrechendes Urteil gegen die Volkswagen AG errungen habe und
ebenfalls als erste Kanzlei in Nordrhein-Westfalen Verfahren
gegen einen Vertragshändler gewonnen habe, Doppelschlag vor dem
Landgericht Krefeld, könne sie nunmehr
wiederum als erste Kanzlei mit rechtskräftigem Abschluss von
Verfahren gegen die Volkswagen AG aufwarten. Bereits früher habe
sie ebenfalls erstmalig ein Urteil gegen einen Vertragshändler
vollstreckt, um dem Kläger den Kaufpreis zu verschaffen.
Nachzulesen im Urteil des Landgerichts Hildesheim vom
17.01.2017 - Az. 3 O
139/16, JUVE und Urteile des Landgerichts Krelfeld vom
16.09.2016 - Az. 2 O 83/16 und 2 O 72/16)
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