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Das
Hessengeld
ist ein
staatlicher
Finanzierungszuschuss
für den
Ersterwerb
oder den
Erstbau
selbst
genutzten
Wohnraums.
Durch diese
Maßnahme
werden
jährlich
über 20.000
Baufamilien
mit einer
Einmalzahlung
von 10.000
Euro und
zusätzlichen
5.000 Euro
pro im
Haushalt
lebenden
Kind
entlastet.
Mit dem
Hessengeld
können
sowohl
Einfamilienhäuser
als auch
Zweifamilien-,
Doppel- und
Reihenhäuser
sowohl in
Form von
Neubauten
als auch
Bestandsimmobilien
gefördert
werden.
Antwort des
hessischen
Ministerpräsidenten
Boris Rhein
auf die
Frage: Warum
bekommen nur
Ersterwerber
das
Hessengeld?
Die genaue
Ausgestaltung
befinde sich
derzeit in
Arbeit. Die
Eckpunkte
für das
Hessengeld
sollen
jedoch sehr
zeitnah im
Kabinett
beschlossen
und das
klare Ziel
formuliert
werden, noch
in diesem
Jahr die
ersten
Auszahlungen
vornehmen zu
können.
Jemand hatte
seine
Immobilie
durch
Scheidung an
geschiedenen
Ehemann
verloren und
wohnte seit
der
Scheidung zu
Miete. Mit
neuem
Partner und
neu
gegründeter
Familie
würden sie
gern eine
eigene
Immobilie
kaufen.
Können
jedoch nicht
nachvollziehen,
warum das
nicht
förderfähig
sein soll.
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Boris Rhein
© Sinah
Osner /
Hessische
Staatskanzlei
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Die
Hessische
Landesregierung
hatte am 24.
April 2024
die
Eckpunkte
für einen
Landeszuschuss
zum
Ersterwerb
von
selbstgenutztem
Wohneigentum,
das so
genannte
„Hessengeld“,
vorgestellt.
Dazu erklärt
Thomas
Reimann,
VhU-Vizepräsident
und
Vorsitzender
des VhU-Bau-
und
Immobilienausschusses:
„Finanzielle
Entlastungen
bei der
Grunderwerbsteuer
für
erstmalige
Eigenheimkäufer
gehen
grundsätzlich
zwar in die
richtige
Richtung,
denn sie
erleichtern
außerhalb
von
angespannten
Wohnungsmärkten
die Bildung
von
Wohneigentum.
Allerdings
hätten wir
anstelle
eines
Förderprogramms
für
Eigenheimkäufer
eine
schrittweise
Absenkung
des
Steuersatzes
der
Grunderwerbsteuer
für alle
Immobilienkäufer
bevorzugt,
sobald es
die
Sanierung
des
Landesetats
zulässt. Die
Grunderwerbsteuer
liegt mit 6
Prozent im
Vergleich zu
den anderen
Bundesländern
im oberen
Bereich und
gehört
insgesamt
gesenkt: Für
Erstkauf und
alle
weiteren
Käufe, für
Selbstnutzer
und
Vermieter,
und auch
unabhängig
davon, ob es
sich um
Wohngebäude,
Betriebsgebäude
oder
Grundstücke
handelt.“
Durch den
Zinsanstieg
seit dem
Jahr 2022
und die
hohen Kosten
für
Wohnungskredite
haben
zuletzt
deutlich
weniger
Wohnungen
den
Eigentümer
gewechselt.
Infolgedessen
ist das
Aufkommen an
Grunderwerbsteuer
in Hessen
vom Rekord
1,977 Mrd.
Euro in 2021
auf 1,067
Mrd. Euro in
2023
gesunken.
Thomas
Reimann
weiter: „Es
ist zu
begrüßen,
dass das
‚Hessengeld‘
rückwirkend
für alle
Käufe ab 1.
März 2024
vorgesehen
ist, so dass
es nun
keinen
Anreiz gibt,
einen
geplanten
Eigenheimkauf
monatelang
aufzuschieben.“
Der Bund der
Steuerzahler
(BdSt)
Hessen
kritisiert
ebenfalls
den vom
schwarz-roten
Kabinett
vorgestellten
Zuschuss:
„Das
Hessengeld
verfolgt
zwar ein
sinnvolles
Ziel, ist
aber das
falsche
Instrument.
Statt mit
der
Auszahlung
auf Antrag
die
Bürokratie
weiter
aufzublähen,
hätte
Schwarz-Rot
ganz einfach
die
Grunderwerbsteuer
senken
können“,
erklärt
Joachim
Papendick,
Vorsitzender
des BdSt
Hessen.
Es sei zwar
nachvollziehbar,
dass man
nicht auf
eine
Gesetzesänderung
auf
Bundesebene
warten
wolle, die
den
steuerfreien
Ersterwerb
einer
selbstgenutzten
Immobilie
ermöglicht.
Doch die
Behelfskonstruktion
des
Hessengelds
sei dazu
geeignet,
hohen
Organisationsaufwand
und
Verwaltungskosten
für das Land
sowie
Unsicherheit
und
Frustration
bei den
Berechtigten
mit sich zu
bringen.
„Das
Hessengeld
passt nicht
zu einer
Landesregierung,
die sich
Entbürokratisierung
auf die
Fahnen und
einem
Minister
sogar in den
Ressorttitel
geschrieben
hat. Es ist
doch absurd,
Käuferinnen
und Käufer
erst aus der
einen Tasche
Grunderwerbsteuer
zahlen zu
lassen, um
einigen von
ihnen mit
dem
Hessengeld
dann in die
andere
Tasche
wieder einen
Zuschuss zu
gewähren.
Wir brauchen
nicht immer
neue
Regelungen,
Ausnahmetatbestände
und
Subventionen,
sondern ein
gerechtes,
einfach zu
verstehendes
Steuersystem“,
so
Papendick.
Da das Land
über die
Höhe der
Grunderwerbsteuer
jetzt schon
allein
entscheiden
könne, sei
es
naheliegend,
dort
anzusetzen.
In Hessen
ist der
Steuersatz
der
Grunderwerbsteuer
mit 6
Prozent
aktuell
höher als in
vielen
anderen
Bundesländern.
So verlangen
die Nachbarn
Baden-Württemberg,
Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz
und
Thüringen
jeweils 5
Prozent,
Bayern sogar
nur 3,5
Prozent.
Gleichzeitig
machte die
Grunderwerbsteuer
mit einem
Aufkommen
von etwas
mehr als 1
Mrd. Euro im
Jahr 2023
gerade
einmal 4,2
Prozent der
gesamten
hessischen
Steuereinnahmen
aus.
Angesichts
der sich
dramatisch
zuspitzenden
Wohnungsbaukrise
fordert die
Landesvereinigung
Bauwirtschaft
Baden-Württemberg
die
Landesregierung
erneut
nachdrücklich
zum
Gegensteuern
auf. „Wir
vermissen
auf
Landesebene
nach wie vor
jedes
Konzept zur
Ankurbelung
des
Wohnungsbaus.
Senkung der
Grunderwerbsteuer
-
Fehlanzeige.
Ausbau der
sozialen
Wohnraumförderung
-
Fehlanzeige.
Sonstige
Unterstützungen,
insbesondere
für private
Bauherren -
Fehlanzeige."
Geschäftsführer
der
Bauwirtschaft
Baden-Württemberg
e.V,
Thomas
Möller
versteht die
Landesregierung
nicht:
„Andere
Bundesländer
machen es
uns vor -
Baden-Württemberg
muss die
dort
umgesetzten
Ideen nur
aufgreifen,
statt wie
bisher
untätig zu
bleiben!"
Möller
verweist auf
das
angekündigte
„Hessengeld",
mit dem die
Regierung in
Wiesbaden
vor allem
junge
Familien
beim
erstmaligen
Erwerb eines
Eigenheims
oder einer
Wohnung
finanziell
unterstützen
will. Auch
in
Nordrhein-Westfalen
wurde ein
milliardenschweres
Förderprogramm
für
Wohneigentum
und
Mietwohnungen
aufgelegt.
Die
bayerische
Staatsregierung
hat ihre
Fördergelder
für den
sozialen
Wohnungsbau
bereits im
vergangenen
Jahr auf
über 600
Milliarden
Euro
aufgestockt
- das ist
mehr als
dreieinhalb
Mal so viel
wie in
Baden-Württemberg.
Zudem gilt
in Bayern
weiterhin
der
niedrigere
Grunderwerbsteuersatz
von 3,5
Prozent -
gegenüber 5
Prozent im
Ländle.
„Wenn andere
Bundesländer
in der Lage
sind, den
Wohnungsbau
massiv zu
forcieren,
warum nicht
Baden-Württemberg?
Offensichtlich
hat die
Landesregierung
den Ernst
der Lage
immer noch
nicht
erkannt."
Ohne
entschlossene
Gegenmaßnahmen
befürchtet
Möller eine
weitere
Verschärfung
der
Wohnungsnot.
Zudem
gerieten
immer mehr
Bauunternehmen
wegen
fehlender
Aufträge in
wirtschaftliche
Schwierigkeiten
-
Insolvenzen
und
steigende
Arbeitslosigkeit
drohten.
„Worauf
wartet die
Landesregierung
noch? Es ist
fünf vor
zwölf -
höchste
Zeit, zu
handeln", so
der
eindringliche
Appell von
Thomas
Möller.
Meldungen:
VhU-Bau- und
Immobilienausschuss,
Frankfurt am
Main, Bund
der
Steuerzahler
(BdSt)
Hessen,
Wiesbaden,
Bauwirtschaft
Baden-Württemberg
e.V,,
Stuttgart
Siehe
auch:
https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld
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