Architektenkammer fordert Steuerverbesserungen zur Belebung des Wohnungsbaus

Zur zwingend erforderlichen Belebung des Wohnungsbaus und der Baukonjunktur fordert die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) steuerrechtliche Verbesserungen in Form von Abschreibungen und reduzierte Steuersätze von der Politik.

 

Die Baukrise sei nicht mehr zu leugnen. Anzeichen sind unterbrochene Lieferketten im Bauwesen und Druck auf den Wohnungsmarkt. Kammerpräsidentin Brigitte Holz antwortet: „Steuerrecht wirkt bedeutend rascher und unbürokratischer als Subventionen über Förderprogramme. Hier sind die Förderbedingungen häufig zu unübersichtlich, vielfach zu komplex und in der zeitlichen Gültigkeit nicht verlässlich. Eine schwankende und zu vielgestaltige Förderkulisse ist offensichtlich nicht das richtige Mittel, um dem aktuellen Stillstand im Wohnungsbau und der Flaute in anderen Bereichen des Bauens wirksam zu begegnen“.

 

 

 

Pressekonferenz Architektenkammer Hessen am 10. April in Frankfurt

Foto links: Joachim Exler, Brigitte Holz und Dr Martin Kraushaar

Joachim Exler, Präsidiumsmitglied und Schatzmeister der AKH, ergänzt: „Wird nicht mit entschlossener Steuerpolitik gegengesteuert, drohen bei einer eklatant niedrigen Anzahl an Baugenehmigungen weiter explodierende Mieten. Nicht gestellte Bauanträge von heute sind nicht gebaute Wohnungen von morgen. Der bestehende und eher wachsende Bedarf an Wohnungen wird nicht gedeckt!“

 

Hinzu komme, warnt die AKH, dass mit jedem ungenutzten Monat auch Baukapazitäten verloren gehen. „Damit verschlechtern sich die Aussichten, die Krise am Wohnungsmarkt trotz rückläufiger Inflation und sinkender Bauzinsen in den kommenden Jahren bekämpfen zu können“, so AKH-Präsidentin Brigitte Holz.

 

Bundesweit stehen nach Recherchen der AKH derzeit insgesamt rund 180 Förderprogramme, die die Baubranche betreffen, zur Verfügung. „Die große Anzahl entfaltet keine Anreizwirkung mehr. Eine Investition in Wohnimmobilien erscheint im Vergleich mit anderen Anlagemöglichkeiten zu risikobehaftet, so muss man die Reaktion des Marktes auf die fundamental veränderten Rahmenbedingungen verstehen. Der Markt zeigt bei diesen Rahmenbedingungen die rote Karte!“, fasst Exler zusammen. Darüber hinaus sind sowohl die Preise für Leistungen des Bauhauptgewerbes als auch der Verbraucherpreisindex in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Bauhauptgewerbe waren im Jahr 2022 Preissteigerungen wie letztmalig im Jahr 1970 zu verzeichnen.

 

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen fordert zur Behebung der paradoxen Situation von Auftragsstopp trotz Bedarfsexpansion ein entschlossenes Handeln der Politik. In einem Forderungspapier sind die Verbesserungsvorschläge der Kammer ausführlich dargestellt. Sie verfolgen das Ziel, die Investition in Wohnimmobilien für Bauherren und Investoren wieder wirtschaftlich zu machen.

 

Politische Glaubwürdigkeit beginnt immer mehr zu schwinden. Die Politik müsste längst hellhörig werden, um die Immobilienbranche endlich aus der Talsohle zu fahren. Konjunkturkrise obwohl Forderungen nach Änderung der Baunormen und im Baurecht stichpunktartig im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten sind. Steuerliche Wege vereinfachen, um aus der Krise herauszuführen. Verbesserung und Absenkung der Förderprogramme. Priorisierung gefordert, um sozialen Frieden zu finden. Beispiel sind jene Förderprogramme der Bundesregierung bei der innerhalb von 24 Std. bis zu 1 Mrd. Euro aufgebraucht waren. Danach war das Programm ausgeschöpft. Folgerung daraus, aktuelle Förderprogramme sind nicht praxisorientiert, sind nicht rentierlich und somit risikobehaftet. Baupreissteigerungen um das Vierfache sind währenddessen zu beklagen. Der Druck auf den Mietwohnungsmarkt wird immer höher, so Brigitte Holz in ihren Ausführungen zur Belebung des Steuerrechts und in Bezug auf den Wohnungsmarkt. Joachim Exler ergänzt, es fehle an Dynamik bei der Umsetzung. Subventionen sind rasch verteilt. Das Bauen werde stattdessen immer weiter eingegrenzt. Großinvestoren weichen aus. Der Verkauf an Eigentumswohnungen in Frankfurt von 1000 auf 50 geschrumpft. In den meisten deutschen Städten ist der Markt  für Eigentumswohnungen 2023 gesunken. Doch besonders stark sei der Rückgang in Frankfurt zu bemerken. Die Entwicklung lässt sich auch auf den ländlichen Bereich übertragen. Längst habe sich ein Schulterschluss zwischen Kommunen und Ingenieuren durchgesetzt mit der Forderung nach steuerlichen Erleichterungen. Zudem gäbe es kaum Menschen die Förderprogramme reibungslos abwickelten, dafür werden jedes mal Experten benötigt.

 

Sonderabschreibungen seien kombinierbar zu betrachten in Bereichen wie Denkmalschutz und Ökologie, denn Investoren wollen schnell Gelegenheit bekommen zu handeln. Akute Probleme lösen, gehöre in die Entscheidungskompetenz der Bürger. Die Kreislauffähigkeit im Bauen sei dabei eine besondere Herausforderung, so Dr. Martin Kraushaar, AKH-Hauptgeschäftsführer. Im Nachgang stellt sich Frage, wie koordiniert sich die Architektenkammer Hessen mit Forderungen nach steuerlichen Erleichterungen mit anderen Ländern? Brigitte Holz entgegnet, es gehe darum das hessische Papier einzuspeisen zusammen mit den Forderungen anderer Länder. Auch der Bundesrat verfolgt die Vorgänge in einer Task Force. Minister Buschmann will das Planen und Bauen vereinfachen, wie er in einem Interview mit dem Handelsblatt sagte. Bei alledem gelte es, das Gebäudeenergiegesetz GEG einzuhalten. Förderprogramme in eine bessere Balance bringen. Wobei immer nur die Speerspitze zu sehen ist, von dem was im Hintergrund tatsächlich passiert. Für Mai 2024 sind Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium angekündigt, erklärt Brigitte Holz abschließend.   

Die AKH fordert folgende Änderungen:

  • Reduktion der Grunderwerbsteuer

  • Einführung einer auf zehn Jahre befristeten Sonderabschreibung in Höhe von acht Prozent

  • Schuldzinsenabzug bei eigengenutzten Immobilien

  • Auf drei Jahre befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent für Planungs- und Bauleistungen, soweit sie für den Wohnungsbau bestimmt sind.

  • Bürokratieabbau bei der Nachweisführung im Falle der Inanspruchnahme von Fördermitteln

  • Perspektivische Ausrichtung des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes auch auf Bestandsweiternutzung und Nachhaltigkeit

Das komplette Forderungspapier der AKH „Steuerverbesserungen zur Belebung des Wohnungsbaus“ steht auf der Website der Kammer zur Verfügung (auch als PDF zum Download):

 

www.akh.de/forderungspapier

 

Foto (c) Kulturexpress

 

 

   

 

 

   

Kulturexpress ISSN 1862-1996

 vom 11. April 2024