Am
Donnerstag,
29. Februar,
unterzeichneten
der
Magistrat
der Stadt
Frankfurt
und die ABG
Frankfurt
Holding eine
Absichtserklärung
zur Zukunft
des
Studierendenhauses.
Die
Kernbotschaft:
das Haus
wird in
städtisches
Eigentum
übergehen
und
langfristig
für
kulturelle
Zwecke zur
Verfügung
stehen.
Angedacht
ist eine
Vermietung
zu einem
reduzierten
Mietzins,
der eine
gemeinwohlorientierte,
nicht
profit-orientierte
Nutzung des
Gebäudes
ermöglicht
und mit der
ursprünglichen
Idee – dem
Stiftungszweck
des
Studierendenhauses
–
einhergeht.
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Blick ins
Café KoZ
Teil des
Studierendenhaus |
Die Stadt
Frankfurt
möchte das
Studierendenhaus
erhalten und
für
kulturelle
Zwecke
genutzt
sehen.
Angedacht
ist die
Nutzung
durch den
Verein
„Offenes
Haus der
Kulturen“,
der schon
seit über
zehn Jahren
an der
Weiternutzung
des Hauses
arbeitet.
Die
Vorstellung
des Vereins,
einen Ort
der
Begegnung,
der
kulturellen
Vielfalt und
der
kritischen
Auseinandersetzung
mit der
Gesellschaft
zu schaffen,
ist auch im
Interesse
der Stadt.
Entstanden
ist das
Studierendenhaus
dank einer
Schenkung
einer
US-amerikanischen
Stiftung und
dient
seitdem als
ein
zentraler
Ort des
Zusammenkommens.
Es steht
geschichtlich
für den
frühen
Frankfurter
Wiederaufbau
nach dem
Nationalsozialismus,
als die
Studierendenschaft
nicht nur
sozial,
sondern
ebenso
kulturell
versorgt
werden
sollte. Ziel
war unter
anderem die
Demokratisierung
des
akademischen
Nachwuchses
durch einen
Ort, an dem
kulturelle
und
gesellige
Veranstaltungen
stattfinden
können.
Dieser
Stiftungsweck
soll sich
auch in der
zukünftigen
Nutzung
widerspiegeln
– darin sind
sich die
Magistratsmitglieder
einig.