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Doch wer zahlt für vollgelaufene Keller und teure
Renovierungsarbeiten? "Viele denken, dass die
Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung
Hochwasserschäden abdecken. Das stimmt jedoch nicht", klärt
Peter Meier, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Versicherung auf.
"Nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Sie gegen
Schäden an der Immobilie und am Mobiliar durch Naturgewalten wie
Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutsch."
Was unterscheidet Hoch- von Schmelzwasser?
Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Gelangt von massiv
eingeschneiten Gebäuden Schmelzwasser ins Haus, weil die noch
vorhandenen Schneemassen den Weg in den Kanal oder anderweitigen
Ablauf versperren, zahlt auch die Naturgefahrenversicherung
nicht. "Der Gebäudeeigentümer hat die Pflicht, seine Ablaufwege
freizuhalten und von Schnee und Eis zu befreien", informiert der
Experte. Ansonsten muss er für die Schäden selbst aufkommen.
Richtig absichern
Gut 300 Millionen Euro Schaden richten Überschwemmungen nach
Starkregen und Hochwasser jährlich an. Dennoch haben nur 41
Prozent der Haushalte eine Wohngebäudeversicherung mit
Naturgefahrenschutz. Auf staatliche Unterstützung sollten sich
Hausbesitzer aber nicht mehr verlassen, sondern selbst ihr Heim
vor den Folgekosten nach Überschwemmungen absichern. Ab 1. Juli
2019 fordert die Bayerische Staatsregierung mehr Eigeninitiative
und zahlt keine Soforthilfe mehr, wenn die Schäden versicherbar
gewesen wären.
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