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Im Rechtsstreit über den Erbbaurechtsvertrag für
einen Teil des ehemaligen Rennbahn-Areals hat der
Bundesgerichtshof (BGH) keine Revision gegen das Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt vom März 2018 zugelassen. Die
Nichtzulassungsbeschwerde des Frankfurter Renn-Klubs wurde mit
dem Beschluss vom 13. Dezember 2018 zurückgewiesen. Damit steht
endgültig fest, dass der zwischen der Stadt Frankfurt und dem
Deutschen Fußball-Bund geschlossene Erbbaurechtsvertrag nicht
wie vom Renn-Klub behauptet gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Auch sieht der BGH keinen Grund, die Frage dem Europäischen
Gerichtshof vorzulegen. Der Rechtsstreit, dessen Kosten der
Kläger tragen muss, ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Der Beschluss des BGH reiht sich ein in eine Vielzahl von
Urteilen rund um das ehemalige Rennbahn-Areal, die bisher alle
im Sinne der Stadt Frankfurt ergangen sind. Zuletzt hatte das
Landgericht Frankfurt im November 2018 entschieden, dass das
sogenannte Sarotti-Häuschen auf dem Gelände beseitigt und das
Grundstück herausgeben werden muss.
„Die Urteile zeigen, dass die Stadt Frankfurt am Main sich
völlig rechtskonform verhalten hat“, betont Stadtrat Jan
Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien. „Die zahlreichen
Klagen dienten nur dazu, die Übergabe des Rennbahn-Areals an den
DFB zu verzögern.“ Schneider ist aber überzeugt, dass die von
einer breiten Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung
getragenen Pläne für eine Fußball-Akademie jetzt zügig umgesetzt
werden.
Siehe auch:
DFB-Akademie - Städtebaulicher Entwurf