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Öffentliche Unterführung am Kölner
Hauptbahnhof |
Das Kölner Landgericht hat am 12. Oktober 2018
drei Angeklagte freigesprochen. Der vierte Angeklagte wurde
wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht
Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass der Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe
(KVB) seine Pflichten bei der Kontrolle der U-Bahn-Baustelle vor
dem Stadtarchiv vernachlässigt hat. Die Fehler des Mannes seien
aber nicht so gravierend, dass es für eine Haftstrafe geeignet
wäre.
Drei weitere Angeklagte, eine KVB-Ingenieurin und zwei
Mitarbeiter von Baufirmen, hätten ebenfalls Pflichten verletzt.
Es sei allerdings nicht erkennbar gewesen, dass ihre Fehler mit
dem Einsturz in Zusammenhang stünden. Nach Überzeugung des
Gerichts war keinem der Angeklagten bekannt, dass beim Bau der
unterirdischen Betonwand fehlerhaft gearbeitet worden war.
Gutachter der Staatsanwaltschaft hatten nach jahrelangen
Ermittlungen festgestellt, dass es in der Stahlbetonwand ein
großes Loch gab. Durch diese Öffnung sind am 03. März 2009 große
Mengen an Erdreich und Grundwasser in die U-Bahn-Baustelle
eingedrungen. Dadurch sei unter dem historischen Archiv ein
Hohlraum entstanden. Das habe das Gebäude und die Nachbarhäuser
zum Einsturz gebracht. Das Gericht stand mit dem Prozess jedoch
unter Zeitdruck, da am 02. März 2019 die Verjährungsfrist geendet
hätte.
Die Kölner Nord-Süd-Stadtbahn wird dagegen erst im Jahr 2026 in
Betrieb gehen können. Dies ist nach Informationen der Kölnischen
Rundschau im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe im
Dezember 2017 mitgeteilt worden. Damit verzögert sich die
Inbetriebnahme um weitere drei Jahre. Vor allem die sich immer
weiter hinziehende Beweissicherung an der Einsturzstelle des
Stadtarchivs am Waidmarkt sei dafür verantwortlich. Bevor der
Gutachter seine Arbeiten beendet hat, kann das Kreuzungsbauwerk
in der Mitte der Neubaustrecke nicht saniert werden. Bei den
Arbeiten zur Kölner U-Bahn war 2009 das Stadtarchiv eingestürzt.
Derzeit fahren die Bahnen auf der neuen Strecke von beiden
Seiten nur bis kurz vor die Unglücksstelle. Der vom Landgericht
beauftragte Gutachter hat in den vergangenen Jahren mit Tauchern
in einem von ihm erbauten Schacht schichtweise Erdproben bis zu
einer Tiefe von etwa 28 Metern genommen, um die Einsturzursache
zu finden. Ein Loch in der Baugrubenabdichtung ist gefunden
worden. Ob dies jedoch die alleinige Einsturzursache ist, will
der Gutachter nach Rundschau-Informationen durch eine noch
tiefer gehende Untersuchung klären: In etwa 30 Metern Tiefe
befindet sich eine dünne Braunkohleschicht. Die war nach
Probebohrungen bislang als intakt bewertet worden, der Gutachter
will sie nun eingehender prüfen. Die Schlitzwände, die die
Baugrube umgeben und von Grundwasser frei halten sollten, gehen
durch die Braunkohle-Schicht hindurch. Sollte es einen
hydraulischen Grundbruch - also einen unterirdischen Erdrutsch
unter der Schlitzwand - gegeben haben, müsste die Kohleschicht
zerstört sein.
Für den Strafprozess wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein
Gutachten erstellt, das die Beweiserhebung bis zum
Frühjahr 2017 ausgewertet hat. Die Eröffnung des Prozesses war
durch die neuerliche Verzögerung nicht gefährdet. Sechs
Angeklagte mussten sich wegen fahrlässiger Tötung und
Baugefährdung zunächst verantworten. In einem nicht terminierten
Zivilprozess versucht die Stadt Köln den mit 1,2 Milliarden Euro
bezifferten Schaden zu erstreiten. Die Verjährung ist anders als
beim Strafprozess ausgesetzt. Bei dem Unglück am 03. März 2009 waren zwei Bewohner von benachbarten Häusern ums
Leben gekommen. Viele Anwohner verloren die Wohnung und damit
ihr gesamtes persönliches Eigentum.