Das Bundesland Hessen ändert mit Wirkung zum 6.
Juli 2018 seine Landesbauordnung. In §14 wird der Brandschutz
neu geregelt. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch
außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen
Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder
installiert sein. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz ab
sofort, für Bestandsbauten ab 1. Januar 2020. Zuständig für die
Nachrüstung ist der Eigentümer des Objektes.
Die neue Verordnung gilt unter anderem für
Kindertageseinrichtungen, Pensionen und Hotels, aber auch für
Betriebe, die Mitarbeiterräume zum Schlafen bereitstellen, z.B.
für Erntehelfer. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das
Gesetz verstößt, handelt ordnungswidrig, was mit bis zu 500.000
EUR geahndet werden kann.
Besonders gefährdet: Kinder und Hotelgäste
Kinder im Alter bis sechs Jahre sind noch nicht in der Lage,
Gefahren zu erkennen und richtig einzuschätzen. Neben dem
vorbeugenden Brandschutz, der Ausbildung der Mitarbeiter für
geeignete Notfallmaßnahmen und regelmäßige Räumungsübungen ist
im Brandfall daher eine schnellstmögliche Warnung anwesender
Personen lebenswichtig, um die Kinder rechtzeitig in Sicherheit
bringen zu können.
Aber auch Hotelgäste sind gefährdet, vor allem wenn Fluchtwege
nicht vertraut und in verrauchten Fluren schwer zu finden sind.
Mal sind es technische Fehler, mal Zigarettenasche im Mülleimer,
die für einen Brand sorgen. Obwohl Hotelzimmer normalerweise mit
brandschutzhemmenden Materialien an Wänden und Böden
ausgestattet sind, brennen auch sie innerhalb weniger Minuten
lichterloh.
Ein großes Plus an Sicherheit
Der Gesetzgeber schließt mit der Erweiterung der
Ausstattungspflicht eine Schutzlücke, weil nach der bisherigen
Regelung in Hessen zum Beispiel Schlafräume in
Kindertagesstätten, Gästezimmer in kleineren Hotels und
Pensionen oder Schlafzimmer in Unterkünften für Flüchtlinge, die
keine Sonderbauten sind, nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet
werden mussten. "Insgesamt bedeutet die Neufassung der
hessischen Landesbauordnung ein großes Plus an Sicherheit",
meint Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative
"Rauchmelder retten Leben" und ergänzt "Für Wohnungen gilt die
Rauchmelderpflicht in Hessen übrigens unverändert weiter."
Was bedeutet das neue Gesetz, wenn bereits
Brandmeldeanlagen Vorschrift sind?
Nach dem Wortlaut der neuen hessischen Bauordnung besteht die
Pflicht selbst in Gebäuden, für die bereits eine
Brandmeldeanlage mit Brandmeldern nicht nur in den Fluren,
sondern auch in allen Räumen vorgeschrieben oder vorhanden ist.
Auch in diesen Gebäuden sind demnach Rauchwarnmelder in allen
Zimmern einzubauen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen.
In solchen Fällen rät die Initiative Brandrauchprävention, den
Rat und die Hilfe eines Architekten und im Zweifelsfall auch die
eines Rechtsanwaltes einzuholen, um bei der zuständigen
Bauaufsicht eine Befreiung von der Ausstattungspflicht der
Schlafräume mit zusätzlichen Rauchwarnmeldern zu erreichen. Sind
jedoch Brandmeldeanlagen zwar vorgeschrieben, allerdings ohne
Melder in den Schlafräumen, empfiehlt die Initiative dringend,
dort mit der Brandmeldeanlage integrierbare Rauchmelder nebst
Warneinrichtung durch Fachfirmen installieren zu lassen.