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Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht. ©
TDB Landschaftsarchitektur
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Die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“
wurde mit Wirkung ab dem 13. Mai 2017 in die
Baunutzungsverordnung eingefügt. Laut Mustereinführungserlass
der Bauministerkonferenz erlaubt die neue Gebietskategorie „eine
im Vergleich zum Mischgebiet breiter angelegte Nutzungsmischung
(…). Damit soll auch Verkehr vermieden bzw. reduziert und die
Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert
werden.“
Am
6. und 7. April 2018 traf sich der bdla-Arbeitskreis Städtebau
und Freiraumplanung in München. Im Mittelpunkt des Treffens, das
von Prof. Ulrike Böhm, bbzl böhm benfer zahiri – Büro für
Landschaftsarchitektur und Städtebau, geleitet wurde, stand die
Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen hoch verdichtete
Stadtquartiere vor dem Hintergrund der neuen Baugebietskategorie
„Urbanes Gebiet“ (MU) zu entwickeln sind.
Grundsätzlich positiv bewertet wird die Intention des
Verordnungsgebers, mit der Einführung der neuen Gebietskategorie
kompakte nutzungsgemischte Quartiere zu entwickeln, die gut
mittels umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und
Fahrrad erschlossen werden können. Sie ermöglichen kurze Wege
zwischen Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und Freizeitangeboten.
Begrüßt wird vom bdla auch die Absicht, dadurch die
Innenentwicklung zu stärken, denn: Zusätzlicher Wohnraum wird
derzeit in vielen Großstädten benötigt. Er sollte vor allem
innerhalb der Stadtgrenzen geschaffen werden, anstatt der
Suburbanisierung weiter Vorschub zu leisten.
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Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht,
Berlin. Aktualisierter Masterplan 2007. © TDB
Landschaftsarchitektur
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Urbane Gebiete mit Geschossflächenzahlen bis maximal 3,0
entsprechen der baulichen Dichte gründerzeitlichen
Wohnquartieren, die sich zwar allgemein hoher Beliebtheit
erfreuen, aber oft auch problematische Wohnqualitäten mit
dunklen Wohnungen und unzureichender Freiraumversorgung
aufweisen. Will man Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen,
fordert der bdla daher, die Entwicklung Urbaner Gebiete an
Qualitätskriterien zu knüpfen. Hierzu wurde vom Arbeitskreis ein
Positionspapier mit Handlungsempfehlungen entwickelt.
Wesentliche Forderung ist die baufeldübergreifende Planung und
Gestaltung stets mit dem Ziel, hohe Wohn- und Freiraumqualitäten
zu schaffen – auch im Hinblick auf die Anpassung an den
Klimawandel. Wichtiges Instrument hierfür ist die Erstellung
integrierter Entwicklungskonzepte, sowohl auf Ebene des
Quartiers wie auch darüber hinaus. Um im Ergebnis höchstmögliche
Vielfalt, Lebendigkeit und Lebensqualität im Quartier zu
erreichen, sind nicht nur (frei)räumliche Belange zu
analysieren, sondern u.a. auch wirtschaftliche, soziale, und
demografische. Für die Umsetzung auf Baufeldebene sind
qualifizierte Freiflächengestaltungspläne unerlässlich.
zum Positionspapier
"Empfehlung zum Umgang mit der Baugebietstypologie Urbanes
Gebiet"