Bei
fast jedem zweiten privaten Hausbau kommt es zu Problemen. Die
Liste der Ärgernisse führt der Streit mit dem Bauträger an (auf
14 Prozent der Baustellen). Zwist gibt es aber auch zwischen den
einzelnen Gewerken. Probleme mit der Baugenehmigung hat
ebenfalls gut jeder zehnte Bauherr.
Ernüchternd: Jedes zwanzigste innerhalb der vergangenen fünf
Jahre gebaute Haus weist nach wie vor erhebliche Mängel auf. Das
sind Ergebnisse einer Umfrage des Bauherren-Beraters Almondia.
Für die "Bauherren-Studie" wurden mehr als 1.000 Bundesbürger
befragt, die entweder in den vergangenen Jahren ein Eigenheim
gebaut haben oder gerade einen Bau planen.
"Der Bau eines Hauses ist ein komplexes und vielschichtiges
Unterfangen. Auch wenn das neue Bauvertragsrecht ein Schritt in
die richtige Richtung ist, so kann es noch immer zu unschönen
Überraschungen kommen. Auf den Rat von unabhängigen Experten
sollten Bauherren daher nicht verzichten", so das Fazit von Dr.
Gordian Rättich, Geschäftsführer des Bauherren-Beraters Almondia.
Das neue Bauvertragsrecht gilt seit dem 01. Januar 2018. Ein
Kernpunkt ist die Baubeschreibung. Sie enthält die Details des
zu errichtenden Gebäudes. In vielen Fällen war sie bisher
schwammig formuliert und bot damit Stoff für Konflikte. Nun muss
die Baubeschreibung klar und im Detail definieren, welche
Leistungen enthalten sind. Die Gefahr, dass ein Haus komplett
von der Planung abweicht, wie es acht Prozent der befragten
Bauherren erleben mussten, sollte damit ausgeschlossen sein.
Die Baubeschreibung ist jedoch meist sehr technisch und für
einen Laien nicht immer verständlich. Das bietet neues
Konfliktpotential. Denn letzten Endes kann nur eingefordert
werden, was schriftlich fixiert wurde. "Potentielle Bauherren
sollten unbedingt die Expertise von Profis einholen. Und genau
abklären, was hinter den Formulierungen steht. Sonst kann es
passieren, dass die Leistungen nicht den Vorstellungen vom
eigenen Traumhaus entsprechen", empfiehlt Bauexperte Rättich.
Auch Baumängel wird das neue Gesetz nicht ausschließen
können. 61 Prozent der befragten Bauinteressenten berichten von
einschlägigen Erfahrungen im Freundes- und Familienkreis. "In
diesem Fall ist es entscheidend, die Mängel rechtzeitig zu
erkennen und zu beanstanden. Denn wenn die Wand verputzt ist,
lässt sich nicht mehr erkennen, ob die Elektrik ordentlich
verlegt wurde", so der Almondia-Geschäftsführer. Der Profi
empfiehlt daher einen regelmäßigen Baustellenbesuch in
Begleitung von Experten.
"Grundsätzlich begrüßen wir bei Almondia das neue
Bauvertragsrecht, denn es unterstreicht, dass sich ein Hausbau
nicht nebenbei stemmen lässt. Die neuen Regelungen sollten
jedoch nicht zu Leichtsinn verführen. Bauherren sollten auch in
Zukunft gut prüfen, ob der Vertragspartner und das Vorhaben zu
den Wünschen und dem eigenen Geldbeutel passen", so Gordian
Rättich abschließend.
Über die Bauherren-Studie
Mitte 2017 befragte der Bauherren-Berater Almondia 1.046
Bundesbürger. Die Hälfte der Befragten hat innerhalb der
vergangenen fünf Jahre ein selbstgenutztes Haus gebaut. Die
andere Hälfte der Studienteilnehmer plant einen Bau für die
nächsten zwei Jahre und hat teilweise auch schon ein
Baugrundstück. Die Umfrage erfolgte unter wissenschaftlicher
Begleitung von Prof. Dr. Evi Hartmann, Inhaberin des Lehrstuhls
für Betriebswirtschaftslehre an der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.