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Um angesichts der vielfältigen Anbieter auf
diesem Markt Fort- und Weiterbildungen auf dem bestmöglichen
Niveau zu sichern, hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) am 14.
September einen bundesweit einheitlichen Fort- und
Weiterbildungsstandard in allen 16 Länderarchitektenkammern für
den Bereich des digitalen Planen und Bauens festgelegt. Mit der
Einführung des „BIM Standard Deutscher Architektenkammern“,
einem Curriculum, das auf der VDI-Richtlinie VDI 2552 Blatt 8.1
fußt, wird ein qualitätsgesichertes und flächendeckendes Angebot
geschaffen.
Die Bundesarchitektenkammer hat sich wegen der großen Bedeutung
für den Berufsstand der Architekten und Stadtplaner entschieden,
die Entwicklung des digitalen Einsatzes intensiv zu begleiten
und schuf zum 1. Januar 2017 ein eigenes Referat
„Digitalisierung“. Das Referat soll die zahlreichen
berufspolitischen, rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen
Herausforderungen für den Berufsstand (siehe Grafik),
insbesondere BIM, gebündelt bearbeiten.
Seit mehr
als drei Jahrzehnten planen auch die Architekten und Ingenieure
mithilfe der digitalen Datenverarbeitung. In dieser Zeit hat
sich das Erstellen von Plänen durch stetig modernisierte
Software immer weiter verändert. Renderings, computergenerierte
Visualisierungen der geplanten Gebäude, entstehen heute
scheinbar wie von selbst. Und die Digitalisierung schreitet
weiter voran.
„Building
Information Modeling“ (BIM) bietet die Möglichkeit, die digitale
Planerstellung um die Dimensionen Kosten und Zeit zu erweitern.
Mit der Bereitstellung eines vollständigen digitalen
Gebäudemodells erhält der Auftraggeber weit über die bisherigen
in 2 oder 3 D erstellten Architekten- bzw. Ingenieurplanungen
hinausgehende Informationen. Die darin enthaltenen umfassenden
Informationen über jedes einzelne Bauteil, dessen
Beschaffenheit, Kosten und möglicherweise auch Lieferzeiten sind
für die Planungs- und Bau-, insbesondere aber für die
Betriebsphase eines Gebäudes für den Auftraggeber von großem
Wert.