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Nachdem die Aktionäre der STADA Arzneimittel AG
mehrheitlich der Übernahme der Gesellschaft durch die beiden
Beteiligungsgesellschaften Bain Capital und Cinven zugestimmt
haben, haben sich Ferdinand Oetker, Rolf Hoffmann, Dr. Birgit
Kudlek, Tina Müller, und Dr. Gunnar Riemann entschlossen, ihre
Ämter im Aufsichtsrat unter Einhaltung der satzungsmäßigen
Niederlegungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Ablauf des
25. September 2017 niederzulegen. Mit dieser Entscheidung
ermöglicht der Aufsichtsrat den neuen Mehrheitsaktionären eine
geregelte Nachfolge bei der Besetzung des Aufsichtsgremiums.
Herr Dr. Eric Cornut wird sein Aufsichtsratsmandat fortführen.
„Wir sind zuversichtlich, dass die neuen Mehrheitseigentümer des
Unternehmens, Bain Capital und Cinven, mit ihrem
Wachstumskonzept die Zukunft der STADA erfolgreich
weiterentwickeln werden“, sagte Ferdinand Oetker, der
Aufsichtsratsvorsitzende der STADA. „Mit dem jetzt angekündigten
Start der Verhandlungen eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags sehen wir unsere Aufgabe bei diesem
Eigentümerwechsel als abgeschlossen an und haben daher
beschlossen, unsere Ämter nieder zu legen.“
„Dieser Aufsichtsrat hat seine Aufgabe vor einem Jahr in
turbulenten Zeiten übernommen; dabei haben wir bei unserem
Handeln stets die Interessen von Aktionären, Mitarbeitern und
Kunden im Fokus gehabt“, so Oetker weiter. „Ich bedanke mich bei
allen Aufsichtsratsmitgliedern für ihren Einsatz in den
vergangenen zwölf Monaten. Mit ihrer Kompetenz und dem großen
Engagement haben sie für alle Stakeholder bedeutenden Mehrwert
geschaffen. Wir übergeben ein erfolgreiches Unternehmen mit
großem Wachstumspotenzial in die Hände der neuen
Mehrheitsaktionäre. Der Aufsichtsrat wünscht Bain Capital und
Cinven eine glückliche und umsichtige Hand bei der
Zukunftsgestaltung von STADA; wir bedanken uns besonders bei den
Mitarbeitern sehr für die Unterstützung in der Vergangenheit.“
Der Aufsichtsrat wird seine Aufgaben in den kommenden Wochen
weiterhin engagiert wahrnehmen und einen geordneten Übergang
sicherstellen. Die Bestellung der Nachfolger im Aufsichtsrat
soll zeitnah durch Gerichtsbeschluss erfolgen.