Risikoversicherung

Wer zahlt bei Hochwasserschäden?

Meldung: DVAG

 

 

   

Viele Hausbesitzer unterschätzen die Gefahren von Starkregen, Sturmböen und Gewitter. So sind nur etwa 40 Prozent der deutschen Hausbesitzer gegen Elementarschäden versichert. Dabei können Unwetter Millionenschäden anrichten und existenzbedrohend sein.

 

Die Experten der DVAG erklären, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist. In den vergangenen Tagen kam es bundesweit zu extremem Dauerregen und daraus resultierend zu Überschwemmungen. Von Niedersachsen bis nach Nordbayern standen ganze Landstriche unter Wasser, Keller liefen voll und Deiche wurden gesperrt. Dabei können ganze Häuser samt Hausrat zerstört werden. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, welche Versicherungen den finanziellen Schaden durch Unwetter decken.
 

Umfassender Schutz der eigenen vier Wände
 

Die Wohngebäudeversicherung beinhaltet in der Regel die Gefahren Feuer inklusive Blitzschlag, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel. Nicht enthalten sind unter anderem Schäden, die durch Hochwasser verursacht wurden. Denn Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben müssen hierbei gesondert mit eingeschlossen werden. "Durch die sich verändernden klimatischen Bedingungen sollten alle Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz abschließen", raten die DVAG-Berater. "Die letzten Jahre und die aktuelle Hochwasserlage haben gezeigt, dass vermehrt auch Regionen von Unwettern betroffen sind, die bislang nicht als gefährdet eingestuft waren." Zudem verkürzen sich die Wiederkehrperioden von Unwettern zunehmend. Aus diesem Grund wird seit geraumer Zeit auch diskutiert, ob eine Elementarschadenabsicherung für Hausbesitzer Pflicht werden sollte.
 

Die Hausratversicherung - Schutz für die Inneneinrichtung
 

Geht bei einem Sturm ein Fenster zu Bruch und ruiniert dabei Mobiliar, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Denn neben den Standardleistungen wie Einbruch-, Feuer- und Leitungswasserschäden, kommt sie auch bei Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen auf. Wird Hausrat allerdings durch Hochwasser zerstört, greift diese Versicherung nicht. Hier ist dann ebenfalls die Erweiterung um Elementarschäden nötig.
 

Checkliste: Was ist direkt nach dem Hochwasser zu tun?

- Schaden minimieren: noch unbeschädigte Gegenstände retten
- Schaden dokumentieren: alle beschädigten Gegenstände auflisten sowie Fotos machen
- Schaden umgehend der Versicherung melden
- Nicht sofort aufräumen oder entsorgen: Der Gutachter muss erst den Schaden besichtigen, bevor saniert werden kann

 

www.dvag.com

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 03. August 2017