Neubaugrundstücke sind rar. Da
kommen viele Bauherren auf die Idee, nach
Grundstücken auf Hinterhöfen zu suchen. Gerade in
Baugebieten mit Brachen aus der Nachkriegszeit gibt es noch große Grundstücke, die sich
teilen lassen: vorne der Altbau, dahinter ein Neubau.
Bei solchen Offerten sollten Interessenten
aber genau hinsehen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Denn nicht in jedem Quartier ist die Nachverdichtung erwünscht.
Nicht überall, wo freie Flächen brach liegen, darf gebaut
werden. Angehende Bauherren sollten beim Kauf solcher
Grundstücke nicht auf Zusicherungen von Verkäufern, Maklern oder
Vermittlern vertrauen, sondern immer selbst recherchieren, was
geht. Der Blick in den Bebauungsplan bringt schnell Gewissheit,
ob Neubau und Nachverdichtung machbar sind oder nicht. Existiert
für das Areal kein B-Plan, kann der eigene Hausbau zum Gang
durch die Instanzen werden – mit ungewissem Ausgang.
Der B-Plan kann Angaben über Stellplätze für
PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von
Versorgungsleitungen, Stellflächen für Mülltonnen und Flächen
für besondere Nutzung, wie z.B. Gewerbe, enthalten. Neben den
Vorgaben eines Bebauungsplanes gilt immer die
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung.
www.vpb.de