Mietern soll der Bezug von preiswertem und CO2-freiem
Strom vom Hausdach ermöglicht werden - Anlagen mit weniger
Leistung bleiben jedoch auf der Strecke.
Der Deutsche Bundestag hatte am 29. Juni das Gesetz zur
Förderung von Mieterstrom (MieterstromG) verabschiedet. Das
Gesetz sieht vor, den Ausbau von Solarstromanlagen auf
Wohngebäuden voranzutreiben. Die DUH begrüßt, dass Strom aus
Photovoltaik-Anlagen auch dann eine Förderung nach dem
Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) 2017 erhalten soll, wenn
dieser direkt von den Mietern genutzt und nicht ins Stromnetz
eingespeist wird. Somit können Mieter direkt grünen Strom vom
Dach inklusive der Fördergelder beziehen.
Ohne Förderung nach dem EEG war der Strom vom Dach bisher so
teuer, dass ein Verkauf direkt an die Mieter nicht attraktiv war
und dieser stattdessen ins Netz eingespeist wurde. Mit der neuen
Regelung können nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter
an der Energiewende teilhaben, von ihr profitieren und
kostengünstigen Strom beziehen. Die Erzeugung klimafreundlichen
Stroms kann nun auch in Ballungsgebieten Zuwachs erhalten.
"Mit der Regelung wird dem Abwärtstrend der letzten Jahre beim
Ausbau der Solarenergie ein Hemmschuh genommen", so Sascha
Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wie von der
DUH gefordert, können nun auch Nachbarwohngebäude in die
Förderung einbezogen werden, wenn der Strom dabei nicht über ein
öffentliches Netz fließen muss."
Trotz dieser eingebrachten Verbesserung, versäumt es die
Bundesregierung jedoch, das volle Potenzial von
Mieterstromprojekten auszuschöpfen. "Zum Nachteil für den
Klimaschutz", meint Peter Ahmels, Leiter Energie und
Klimaschutz bei der DUH. "Für die Betreiber kleiner Anlagen
unter 10 Kilowatt Spitzenleistung stellen die aufwändigen
Dokumentationspflichten eine große Hürde dar. Insbesondere
Mieter aus kleineren Häusern werden so außen vor bleiben. Von
der Mieterstromregelung sind zudem nicht bewohnte Gebäude wie
Garagen oder Hallen ausgeschlossen. So können innovative
Wohnquartierslösungen, bei denen sich mehr Möglichkeiten für CO2-Einsparungen
ergeben, nicht realisiert werden. Dadurch wird Potenzial in den
Ballungszentren verschenkt."
Die DUH kritisiert zudem die Begrenzung der Förderung auf
maximal 500 Megawatt installierte Leistung. "Angesichts der
Herausforderungen, die beim Klimaschutz noch vor uns liegen, ist
dies ein unnötiges Ausbremsen engagierter Energiewende-Akteure",
meint Sascha Müller-Kraenner.
Anmerkung:
Zu
Bedenken bleibt auch die Möglichkeit, den selbsterzeugten Strom
an die Nachbarschaft aus der Umgebung preisgünstiger abzugeben,
wenn Mieter auf den Verbrauch verzichten. Technisch betrachtet
wäre eine Weiterleitung aufgrund der
geringen Entfernung einfach. Allein der Gesetzgeber setzt seinen
Riegel davor und nennt dies unlauteren Wettbewerb. Deshalb muss
der überschüssige selbsterzeugte Strom zuerst ins Stromnetz
eingespeist und darf von dort über herkömmliche Stromtarife
wieder bezogen werden.