Mieter dürfen selbsterzeugten Strom einschließlich Fördergelder beziehen

Meldung: Deutsche Umwelthilfe, DUH

 
 

   

Mietern soll der Bezug von preiswertem und CO2-freiem Strom vom Hausdach ermöglicht werden - Anlagen mit weniger Leistung bleiben jedoch auf der Strecke.

 

Der Deutsche Bundestag hatte am 29. Juni das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom (MieterstromG) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, den Ausbau von Solarstromanlagen auf Wohngebäuden voranzutreiben. Die DUH begrüßt, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen auch dann eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) 2017 erhalten soll, wenn dieser direkt von den Mietern genutzt und nicht ins Stromnetz eingespeist wird. Somit können Mieter direkt grünen Strom vom Dach inklusive der Fördergelder beziehen.

 

Ohne Förderung nach dem EEG war der Strom vom Dach bisher so teuer, dass ein Verkauf direkt an die Mieter nicht attraktiv war und dieser stattdessen ins Netz eingespeist wurde. Mit der neuen Regelung können nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter an der Energiewende teilhaben, von ihr profitieren und kostengünstigen Strom beziehen. Die Erzeugung klimafreundlichen Stroms kann nun auch in Ballungsgebieten Zuwachs erhalten.

 

"Mit der Regelung wird dem Abwärtstrend der letzten Jahre beim Ausbau der Solarenergie ein Hemmschuh genommen", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wie von der DUH gefordert, können nun auch Nachbarwohngebäude in die Förderung einbezogen werden, wenn der Strom dabei nicht über ein öffentliches Netz fließen muss."
 

Trotz dieser eingebrachten Verbesserung, versäumt es die Bundesregierung jedoch, das volle Potenzial von Mieterstromprojekten auszuschöpfen. "Zum Nachteil für den Klimaschutz", meint Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. "Für die Betreiber kleiner Anlagen unter 10 Kilowatt Spitzenleistung stellen die aufwändigen Dokumentationspflichten eine große Hürde dar. Insbesondere Mieter aus kleineren Häusern werden so außen vor bleiben. Von der Mieterstromregelung sind zudem nicht bewohnte Gebäude wie Garagen oder Hallen ausgeschlossen. So können innovative Wohnquartierslösungen, bei denen sich mehr Möglichkeiten für CO2-Einsparungen ergeben, nicht realisiert werden. Dadurch wird Potenzial in den Ballungszentren verschenkt."

 

Die DUH kritisiert zudem die Begrenzung der Förderung auf maximal 500 Megawatt installierte Leistung. "Angesichts der Herausforderungen, die beim Klimaschutz noch vor uns liegen, ist dies ein unnötiges Ausbremsen engagierter Energiewende-Akteure", meint Sascha Müller-Kraenner.

 

Anmerkung:

Zu Bedenken bleibt auch die Möglichkeit, den selbsterzeugten Strom an die Nachbarschaft aus der Umgebung preisgünstiger abzugeben, wenn Mieter auf den Verbrauch verzichten. Technisch betrachtet wäre eine Weiterleitung aufgrund der geringen Entfernung einfach. Allein der Gesetzgeber setzt seinen Riegel davor und nennt dies unlauteren Wettbewerb. Deshalb muss der überschüssige selbsterzeugte Strom zuerst ins Stromnetz eingespeist und darf von dort über herkömmliche Stromtarife wieder bezogen werden.

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 04. Juli 2017