Die Mittelschicht in Deutschland muss entlastet
werden! Dies sieht jetzt auch die SPD ein und hat mit dem am 19.
Juni vorgestellten Steuerkonzept einige ambitionierte Punkte
vorgelegt. „Der Teufel steckt aber im Detail, denn das
SPD-Konzept setzt vor allem auf Umverteilung und nicht auf echte
Steuerentlastungen“, resümiert der Präsident des Bundes der
Steuerzahler, Reiner Holznagel.
Gut und wichtig ist, den Solidaritätszuschlag endlich abzubauen.
Hier sollte die SPD aber deutlich mehr Mut beweisen und den Soli
zunächst nicht nur für einen Teil der Steuerzahler abschaffen,
sondern unverzüglich für alle. „Bei den vorgeschlagenen
Änderungen im Einkommensteuerrecht ist der Bund der Steuerzahler
ganz und gar nicht zufrieden“, betont Holznagel weiter. „Zwar
soll der Spitzensteuersatz statt bei rund 54.000 Euro erst bei
60.000 Euro greifen, allerdings wird bei höheren Einkommen dann
eine ordentliche Schippe draufgelegt. Hier vergisst die SPD,
dass unser Einkommensteuerrecht auch ein Unternehmensteuerrecht
ist.“ Rund 80 Prozent der Unternehmen sind in Deutschland
Einzel- und Personengesellschaften, für die das
Einkommensteuerrecht gilt. Eine höhere Einkommensteuer trifft
damit vor allem Unternehmen und gefährdet damit auch
Arbeitsplätze.
Auch Sparer müssen das SPD-Konzept kritisch prüfen, denn die
Abschaffung der Abgeltungsteuer und Besteuerung der
Kapitalerträge mit der regulären Einkommensteuer dürfte für sie
komplizierter und teurer werden. „Die Entlastung bei den
Sozialabgaben hätte man viel einfacher haben können“, sagt der
BdSt-Präsident. Der Bund der Steuerzahler vermisst hier die
Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. „Wir setzen uns
für eine Reduzierung von 3 Prozent auf 2,5 Prozent ein. Davon
haben alle Bürger und Betriebe etwas.“
Das fordert der Bund der Steuerzahler
19 Kernbotschaften für die 19. Legislaturperiode
Die Steuerzahler müssen spürbar und umfassend entlastet werden.
Dazu haben hat BdSt 19 Forderungen für die 19. Legislaturperiode
in seinen „Wahlprüfsteinen“ zusammengetragen. Der Bund der
Steuerzahler schlägt unter
anderem vor, dass der Spitzensteuersatz erst bei einem zu
versteuernden Einkommen von 80.000 Euro gilt. Ebenso sind
Vereinfachungen im Steuerrecht erforderlich und Steuermaßnahmen
für Unternehmen wichtig.