Meldung: DUH |
Auf dem Foto: Sascha
Müller-Kraenner |
In der Abstimmung im Bundestag vom 09. März 2017 wurde das
Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Mit einer Ausnahme stimmten alle
Abgeordneten der Koalition für den neuen Paragraph 13b im BauGB,
der die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete am Außenrand von
Ortsteilen ermöglicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert
scharf die neue Richtlinie, die zu einer Zersiedlung der
Landschaft führt und einen Rückschritt für den Naturschutz
bedeutet.
"Hier hat sich einmal mehr die Baulobby gegen den Naturschutz
und eine nachhaltige Städteplanung durchgesetzt. Die Schaffung
nötigen Wohnraumes ist wichtig, darf aber nicht zur Zersiedlung
der Landschaft führen. Durch die zweijährige Ausnahmeregelung
können die über 10.000 Gemeinden in Deutschland in dieser Zeit
ohne Umweltprüfung und Naturausgleich in beschleunigten
Verfahren Baugebiete ausweisen. Damit sind auch
Wasserneubildungsgebiete, Frischluftschneisen und Freiräume für
Erholung gefährdet. Mit dieser Ausnahme werden grundlegende
Prinzipien rechtsstaatlicher Beteiligungsmöglichkeiten
ausgesetzt. Die Bundesregierung konterkariert damit ihr eigenes
im Koalitionsvertrag verankertes Ziel zum Flächenverbrauch
genauso wie ihre Nationale Biodiversitätsstrategie."
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentierte
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD beschlossen, den
Flächenverbrauch in Deutschland auf maximal 30 Hektar pro Tag zu
reduzieren. Wenn allerdings nur die Hälfte der Gemeinden in
Deutschland von dem neuen Baurecht Gebrauch machen und
zusätzliche Bauflächen ausweisen würde, könnte der
Flächenverbrauch von heute 60 Hektar auf bis zu 120 Hektar pro
Tag ansteigen. Nur der CDU/CSU Bundestagsabgeordnete Josef
Göppel hatte gestern gegen diesen Bruch des Koalitionsvertrages
gestimmt.
www.duh.de
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