Meldung: Börsenverein des
Deutschen Buchhandels e.V. |
Auf dem Foto Alexander Skipis |
Zum
zweiten Mal innerhalb einer Woche muss sich der Amazon-Konzern
dem Druck der Kartellbehörden beugen. Amazon will seine
wettbewerbsschädlichen Vertragsklauseln gegenüber Verlagen bei
E-Books fallen lassen. Auf eine Kartellbeschwerde des
Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hin hat die
EU-Kommission bestimmte Vertragspraktiken des Online-Händlers
überprüft.
„Dieser Schritt ist ein großer Erfolg für die Verlage in
Deutschland und Europa. Auf geradezu erpresserische Weise nutzt
Amazon seine Marktmacht aus, um Verlagen unverhältnismäßige
Konditionen abzuringen und sich einen Vorteil gegenüber anderen
E-Book-Händlern zu verschaffen. Mit diesen Praktiken strebt der
Online-Händler eine monopolartige Stellung an und zerstört damit
Strukturen auf dem Buchmarkt, die für kulturelle Qualität und
Vielfalt stehen. Ich erinnere an Jeff Bezos, der einmal gesagt
hat, man müsse Verlage jagen wie kranke Gazellen. Ein
hochwertiges und vielfältiges Angebot an Büchern kann es aber
nur mit einem breiten Netz an Buchhandlungen und Verlagen geben.
Die harten Eingeständnisse, die der Amazon-Konzern in kurzer
Folge machen musste, zeigen, dass das vielfalt- und
qualitätsgefährdende Geschäftsgebaren des Online-Händlers nicht
aufgeht. Wir werden das Marktverhalten Amazons weiterhin
aufmerksam beobachten und entschieden einschreiten, wenn es
nötig ist“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer
des Börsenvereins.
Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass die
hundertprozentige Amazon-Tochter Audible und Apple auf eine
Kartellbeschwerde des Börsenvereins hin ihre exklusive
Belieferungspraxis bei digitalen Hörbüchern aufgegeben haben.
Zur Pressemitteilung
Im Juni 2014 hatte der Börsenverein zunächst beim
Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Vertragspraktiken von
Amazon bei E-Books eingereicht. Nach Auffassung des Verbandes
hatte Amazon damals seine Marktmacht missbraucht, um von
Verlagen eine Erhöhung der Rabatte beim E-Book-Einkauf zu
erlangen. Nachdem das Bundeskartellamt die Beschwerde an die
EU-Kommission weitergegeben hatte, stand der Börsenverein mit
der Brüsseler Wettbewerbsbehörde im Dialog, die im Juni 2015
offiziell Untersuchungen einleitete.
Unter dem Druck der Untersuchung will sich Amazon nun dazu
verpflichten, seine so genannten „Paritätsklauseln“ nicht mehr
anzuwenden. Diese Regelungen besagen, dass Verlage Amazon
informieren müssen, wenn sie anderen Händlern bessere
Konditionen anbieten und Amazon daraufhin ebenso gute
Konditionen einräumen müssen.
Die EU-Kommission äußert in ihrer heutigen Mitteilung Bedenken,
dass die Paritätsklauseln von Amazon den Wettbewerb zwischen
verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die
Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben. Die
EU-Kommission bittet die Marktteilnehmer nun um Stellungnahme zu
den von Amazon angebotenen Verpflichtungen. Der Börsenverein als
offizieller Beschwerdeführer wird das Angebot von Amazon
detailliert prüfen und sich dann gegenüber der EU-Kommission
äußern.
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