Erneuter Erfolg für Verlage: Amazon gibt wettbewerbsschädliche Vertragsklauseln bei E-Books auf

Meldung: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Auf dem Foto Alexander Skipis

Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche muss sich der Amazon-Konzern dem Druck der Kartellbehörden beugen. Amazon will seine wettbewerbsschädlichen Vertragsklauseln gegenüber Verlagen bei E-Books fallen lassen. Auf eine Kartellbeschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hin hat die EU-Kommission bestimmte Vertragspraktiken des Online-Händlers überprüft.

„Dieser Schritt ist ein großer Erfolg für die Verlage in Deutschland und Europa. Auf geradezu erpresserische Weise nutzt Amazon seine Marktmacht aus, um Verlagen unverhältnismäßige Konditionen abzuringen und sich einen Vorteil gegenüber anderen E-Book-Händlern zu verschaffen. Mit diesen Praktiken strebt der Online-Händler eine monopolartige Stellung an und zerstört damit Strukturen auf dem Buchmarkt, die für kulturelle Qualität und Vielfalt stehen. Ich erinnere an Jeff Bezos, der einmal gesagt hat, man müsse Verlage jagen wie kranke Gazellen. Ein hochwertiges und vielfältiges Angebot an Büchern kann es aber nur mit einem breiten Netz an Buchhandlungen und Verlagen geben. Die harten Eingeständnisse, die der Amazon-Konzern in kurzer Folge machen musste, zeigen, dass das vielfalt- und qualitätsgefährdende Geschäftsgebaren des Online-Händlers nicht aufgeht. Wir werden das Marktverhalten Amazons weiterhin aufmerksam beobachten und entschieden einschreiten, wenn es nötig ist“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass die hundertprozentige Amazon-Tochter Audible und Apple auf eine Kartellbeschwerde des Börsenvereins hin ihre exklusive Belieferungspraxis bei digitalen Hörbüchern aufgegeben haben. Zur Pressemitteilung

Im Juni 2014 hatte der Börsenverein zunächst beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Vertragspraktiken von Amazon bei E-Books eingereicht. Nach Auffassung des Verbandes hatte Amazon damals seine Marktmacht missbraucht, um von Verlagen eine Erhöhung der Rabatte beim E-Book-Einkauf zu erlangen. Nachdem das Bundeskartellamt die Beschwerde an die EU-Kommission weitergegeben hatte, stand der Börsenverein mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde im Dialog, die im Juni 2015 offiziell Untersuchungen einleitete.

Unter dem Druck der Untersuchung will sich Amazon nun dazu verpflichten, seine so genannten „Paritätsklauseln“ nicht mehr anzuwenden. Diese Regelungen besagen, dass Verlage Amazon informieren müssen, wenn sie anderen Händlern bessere Konditionen anbieten und Amazon daraufhin ebenso gute Konditionen einräumen müssen.

Die EU-Kommission äußert in ihrer heutigen Mitteilung Bedenken, dass die Paritätsklauseln von Amazon den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben. Die EU-Kommission bittet die Marktteilnehmer nun um Stellungnahme zu den von Amazon angebotenen Verpflichtungen. Der Börsenverein als offizieller Beschwerdeführer wird das Angebot von Amazon detailliert prüfen und sich dann gegenüber der EU-Kommission äußern.
 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 24. Januar 2017