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Meldung: sepastop.eu |
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Die
Mietpreisbremse, die vor rund einem Jahr eingeführt wurde,
verschafft Mietern die Möglichkeit, dass sie ihren Vermieter
auch klagen können, sofern er zu viel Geld für die Wohnung
verlangt. Doch die Statistik zeigt: Die Mietpreisbremse bringt
nicht den gewünschten Erfolg – wohl auch, weil viele Mieter gar
nicht wissen, welche Rechte sie überhaupt haben. Wer der Meinung
ist, dass der Vermieter zu viel Miete verlangt, sollte sich die
notwendigen Informationen aus dem Mietspiegel besorgen und
Kontakt mit Vermieter und Eigentümer aufnehmen.
Sie haben einen Auskunftsanspruch
Zunächst sollten Sie
überprüfen, ob die Mietvorschreibung zu hoch ist. Als Messlatte
wird die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Informationen
finden Sie im Mietspiegel der jeweiligen Kommune. Doch nur
wenige Gemeinden erstellen einen derartigen Mietspiegel; steht
kein Mietspiegel zur Verfügung, müssen die Mieter die Preise
einer Vergleichswohnung heranziehen oder einen Sachverständigen
kontaktieren.
Jedoch können Sie,
bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen, auch den
Eigentümer der Liegenschaft befragen. Sie haben, da Sie Mieter
sind und von der Gemeinde kein Mietpreisspiegel zur Verfügung
gestellt wurde, einen Auskunftsanspruch. In weiterer Folge muss
Ihnen der Vermieter die Angaben zur Miete in Textform
bereitstellen. Belege werden erst dann auf den Tisch gelegt,
wenn der Eigentümer die Angaben verweigert und Sie vor Gericht
ziehen. Es ist auch ratsam, wenn Sie nach den vorherigen
Mietvorschreibungen fragen. So können Sie sich – auf Basis der
vorherigen Mietvorschreibungen – selbstständig ausrechnen, ob
die neuen Mietvorschreibungen auch gesetzeskonform sind. Fakt
ist: Verrechnet der Vermieter einen Zuschlag von über 10
Prozent, verstößt er gegen die Mietpreisbremse. Ein Verstoß
gegen die Mietpreisbremse stellt außerdem einen
außerordentlichen Kündigungsgrund für das Mietverhältnis dar.
Sie stellen fest, dass die Miete ist zu hoch ist– welche
Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung?
Stellen Sie also fest, dass die Miete zu hoch ist, können Sie
den Vermieter darüber in Kenntnis setzen und das zu viel
bezahlte Geld zurückfordern - siehe auch die Entscheidung des
Amtsgerichtes Neukölln/Berlin zu Az.: 11 C 414/15. In diesem
Fall hat ein Mieter, dem pro Monat 9,40 Euro
Kaltmiete/Quadratmeter vorgeschrieben wurde, Recht bekommen, da
die Vormieterin nur 5,49 Euro bezahlt hat – das Gericht
entschied, die Höchstmarke dürfte bei gerade einmal 6,60 Euro
liegen. Der Mieter erhielt die Differenzsumme – also jene Summe,
die er zu viel bezahlt hat – zurück.
Die Nachteile der Mietpreisbremse
Rückforderungen
gelten erst ab Zeitpunkt der Rüge. Aus diesem Grund ist es
wichtig, dass Sie – wenn Sie der Meinung sind, zu viel Miete für
die Wohnung zu bezahlen – rechtzeitig reagieren. Jedoch wissen
die Experten, dass die Mietpreisbremse natürlich auch Nachteile
mit sich bringt. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die einen
erhöhten Mietzins rechtfertigen. Dazu gehören etwa die
Vermietung von Neubauwohnungen oder auch
Modernisierungsmaßnahmen, die zwischen dem Mieterwechsel
stattgefunden haben. Eine weitere Ausnahme: Die vereinbarte
Miete wurde bereits in einem früheren Mietverhältnis
beschlossen; liegt die vereinbarte Miete also über der
Preisgrenze, hat der Mieter im Endeffekt keine Chance.
Diesen Beitrag schrieb Benjamin Leiberich von der
Wissensdatenbank Sepastop
www.sepastop.eu
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