Meldung: Deutsche Bank,
Frankfurt am Main |
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Die Deutsche Bank AG hat sich mit dem
US-Justizministerium („DoJ”) grundsätzlich auf einen Vergleich
geeinigt. Damit sollen die zivilrechtlichen Ansprüche beigelegt
werden, die das DoJ wegen der Emission und Platzierung von
hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS) und damit
zusammenhängenden Verbriefungstransaktionen der Bank zwischen
2005 und 2007 erwogen hat.
In der
Vergleichsvereinbarung hat sich die Deutsche Bank verpflichtet,
eine Zivilbuße in Höhe von 3,1 Milliarden US-Dollar zu zahlen
und 4,1 Milliarden US-Dollar an Erleichterungen für Verbraucher
(Consumer Relief) in den Vereinigten Staaten bereitzustellen.
Diese Erleichterungen erfolgen über einen Zeitraum von
mindestens fünf Jahren, voraussichtlich vor allem durch
veränderte Darlehensbedingungen, andere Hilfen für
Wohneigentümer und Kreditnehmer und andere vergleichbare
Maßnahmen.
Der
Vergleich steht unter dem Vorbehalt endgültiger Dokumentation.
Es gibt keine Garantie, dass sich das US-Justizministerium und
die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) darauf einigen
werden.
Im
Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Verfahrens erwartet die
Deutsche Bank durch die Zivilbuße im Ergebnis des vierten
Quartals Belastungen von etwa 1,17 Milliarden US-Dollar vor
Steuern. Ob die Erleichterungen für Verbraucher finanzielle
Auswirkungen haben, hängt von den endgültigen Bedingungen des
Vergleichs ab. Derzeit wird daraus kein wesentlicher Einfluss
auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 erwartet. Die Bank
wird ihr vorläufiges Jahresergebnis für 2016 wie vorgesehen am
2. Februar 2017 veröffentlichen.
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