Meldung:
Greenpeace Deutschland, Hamburg |
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 06. Dezember
sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne
RWE, Eon und Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg
verkündet. Beobachter hatten mit Entschädigungszahlungen von bis
zu 20 Milliarden Euro spekuliert.
„Heute ist ein guter Tag für den Atomausstieg. Die beschleunigte
Abschaltung der Atomkraftwerke ist im Wesentlichen mit dem
Grundgesetz vereinbar. Das ist die Feststellung des
Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter billigen der
Entscheidung aus dem März 2011 überragende Gemeinwohlgründe im
Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung zu.
Die Argumente der AKW-Betreiber wies das Gericht mehrheitlich
als unberechtigt zurück. Die überzogenen Entschädigungsansprüche
von RWE, Eon und Vattenfall wurden abgelehnt, die
Laufzeitverlängerung spielt nach Ansicht der Richter für
mögliche Entschädigungszahlungen keine Rolle. Eon geht
weitgehend leer aus. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert,
eine Lösung für den geringfügigen Ausgleichsbedarf zu finden,
den die Richter RWE und Vattenfall zugesprochen haben.“
Das Urteil der Karlsruher Richter kommentiert Heinz Smital,
Kernphysiker und Greenpeace-Atomexperte
www.greenpeace.de
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