Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne: Kommentar zum Urteil

Meldung: Greenpeace Deutschland, Hamburg

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 06. Dezember sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne RWE, Eon und Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg verkündet. Beobachter hatten mit Entschädigungszahlungen von bis zu 20 Milliarden Euro spekuliert.

 

„Heute ist ein guter Tag für den Atomausstieg. Die beschleunigte Abschaltung der Atomkraftwerke ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das ist die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter billigen der Entscheidung aus dem März 2011 überragende Gemeinwohlgründe im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung zu.

Die Argumente der AKW-Betreiber wies das Gericht mehrheitlich als unberechtigt zurück. Die überzogenen Entschädigungsansprüche von RWE, Eon und Vattenfall wurden abgelehnt, die Laufzeitverlängerung spielt nach Ansicht der Richter für mögliche Entschädigungszahlungen keine Rolle. Eon geht weitgehend leer aus. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, eine Lösung für den geringfügigen Ausgleichsbedarf zu finden, den die Richter RWE und Vattenfall zugesprochen haben.“

 

Das Urteil der Karlsruher Richter kommentiert Heinz Smital, Kernphysiker und Greenpeace-Atomexperte

 

www.greenpeace.de

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 06. Dezember 2016