Meldung:
Bauherren-Schutzbund e.V. |
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Durchschnittlich 26.000 Euro beträgt der Streitwert bei
Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern,
Generalunternehmern und Baufirmen. Das ist ein Ergebnis der
gemeinsamen Untersuchung baurechtlicher Mandate von
Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und dem Institut für
Bauforschung e.V. Hannover (IfB). Bei rechtlichen
Auseinandersetzungen können sich für private Bauherren
erhebliche Kosten ergeben:
So liegen die
durchschnittlichen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten
bei 1.300 Euro, die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten im
Schnitt bei 5.700 Euro. Für eine Gutachtenerstellung muss im
Mittel mit 3.800 Euro gerechnet werden. Noch teurer wird ein
Selbständiges Beweisverfahren: Hier sind 9.300 Euro zu
veranschlagen. "Baurechtsstreite stellen ein erhebliches
Kostenrisiko für Verbraucher dar. Neben den Verfahrenskosten
kommt zudem noch der Faktor Zeit hinzu, da
Baurechtsstreitigkeiten in der Regel sehr lange dauern", sagt
Florian Becker, Geschäftsführer des BSB.
Insgesamt wurden 1.344
abgeschlossene baurechtliche Mandate mit Verbrauchern aus den
Jahren 2014 und 2015 ausgewertet. Dabei kam es in 42 Prozent der
Fälle zu Streitigkeiten mit Bauträgern. Generalunternehmer, also
Unternehmer, die als Vertragspartner des Bauherren einen Teil
der Bauleistung selbst erbringen und einen Teil an
Nachunternehmer vergeben, sowie Generalübernehmer, das sind
Vertragspartner, die alle Bauleistungen an Nachunternehmer
vergeben und selbst nur das Bauvorhaben koordinieren, waren zu
30 Prozent die Streitgegner. In 18 Prozent der Fälle kam es zu
Streitigkeiten mit Architekten. "In den letzten Jahren haben die
Streitigkeiten mit Bauträgern und Generalunternehmern bzw.
Generalübernehmern deutlich zugenommen. Hier spiegelt sich die
Marktsituation wider. Mehr und mehr private Bauherren erwerben
ihr Eigenheim von einem Bauträger. Dieser bietet nämlich gleich
ein Grundstück mit an, das gerade in Ballungsregionen zur
Mangelware wird", erklärt Becker.
Die Studienergebnisse
sind auch ein Beleg für die derzeit unzureichende Rechtslage für
private Bauherren. "Deshalb begrüßt der BSB den Gesetzentwurf
für ein neues Verbraucherbauvertragsrecht. Allerdings muss das
Gesetzgebungsverfahren jetzt zum Abschluss gebracht werden und
darf nicht noch länger auf sich warten lassen", so Becker
weiter. Verbrauchern wird empfohlen, vor Vertragsabschluss den
Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung von Fachleuten
gründlich prüfen zu lassen. Nur so kann eine fundierte
Risikoabwägung erfolgen.
www.bsb-ev.de/studien/analysen-und-studien/
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