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Kulturexpress, Meldung:
Börsenverein des Deutschen
Buchhandels e.V. |
Auf dem Foto Alexander Skipis |
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass
E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken
unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln sind.
Demnach sollen Bibliotheken digitale Bücher verleihen dürfen,
ohne mit den Verlagen und Autoren marktgerechte Lizenzverträge
abzuschließen. Die Entscheidung des EuGH ist ein falscher
Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts, so der
Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
„Der Verleih eines E-Books unterscheidet sich grundsätzlich von
dem eines gedruckten Buchs. Digitale Bücher können praktisch
unendlich vervielfältigt werden, ohne sich jemals abzunutzen.
E-Books sind in vielen europäischen Ländern, auch in
Deutschland, ein noch junger, wachsender Markt. Etliche Verlage
und Start-ups bieten mittlerweile auch Modelle für den
temporären Zugriff auf E-Books wie Flatrates oder Leihmodelle
an. Damit Verlage und Autoren für die Verbraucher weiter an
nachhaltigen Geschäftsmodellen arbeiten und am Markt bestehen
können, bedarf es stabiler Rahmenbedingungen. Wenn Autoren und
Verlage nicht mehr mit Bibliotheken zu angemessenen Konditionen
Lizenzen für die E-Book-Nutzung verhandeln können, erhalten sie
keine marktgerechte Vergütung mehr für ihre Leistung. Letztlich
wird das Angebot an hochwertigen und vielfältigen Inhalten und
kundenfreundlichen Nutzungsangeboten langfristig zurückgehen“,
sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des
Börsenvereins.
Derzeit schließen Verlage mit den Bibliotheken Lizenzverträge
für die Nutzung von E-Book- und Audiobook-Dateien. Dabei
verhandeln sie für Autoren und Verlage eine angemessene
Vergütung. Das ist nicht mehr möglich, wenn Bibliotheken jedes
digitale Buch ohne Lizenzierung zum Verleih anbieten dürfen. Die
Abgeltung würde dann über Verwertungsgesellschaften wie in
Deutschland etwa die VG Wort erfolgen, was in zweifacher
Hinsicht problematisch ist: Erstens ist die Vergütung in der
Regel geringer als bei Lizenzverträgen und damit nicht
marktgerecht. Zweitens erhalten Verlage aufgrund der aktuellen
Rechtslage keinen Anteil an den Ausschüttungen der
Verwertungsgesellschaften und gehen somit beim E-Book-Verleih
komplett leer aus, was die Schrankenregelung zu einer
verfassungsrechtlich problematischen entschädigungslosen
Enteignung von Verlagsleistungen werden lässt.
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