Meldung:
Zentralverband Deutsches
Baugewerbe |
Auf dem Foto Dr.-Ing. Hans-Hartwig
Loewenstein |
"Der Gesetzentwurf zur Reform des
Bauvertragsrechts besteht aus drei Teilen: Den Vorschlägen zu
Aus- und Einbaukosten, zum Verbraucherschutz sowie zum
Bauvertragsrecht. Um das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser
Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen, fordern wir,
die umstrittenen Vorschläge zum Bauvertragsrecht aus dem
Gesetzentwurf herauszulösen und zurückzustellen, um so die im
Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziele eines verbesserten
Verbraucherschutzes bei Bauverträgen und einer Regelung zu den
Aus- und Einbaukosten verwirklichen zu können."
Diese Forderung erhob der Präsident des Zentralverbandes
Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein,
im Vorfeld des Deutschen Baugewerbetages in Berlin.
Hintergrund seiner Forderung ist, dass zu zentralen Fragen des
Bauvertragsrechts weiterhin Uneinigkeit und noch erheblicher
Diskussionsbedarf besteht. Hierzu zählt insbesondere das
Anordnungsrecht des Bauherren sowie die daran anknüpfenden
Vergütungsregelungen.
"Mit Blick auf den immensen Investitionsbedarf im Wohnungsbau
wäre es unverantwortlich, die Praxis mit unausgegorenen
bauvertraglichen Regelungen zu belasten. Dies würde sich negativ
auf die Investitionstätigkeit auswirken. Darüber hinaus ist es
nicht sinnvoll, für eine so komplexe Materie wie das
Bauvertragsrecht Regelungen zu treffen, die sich sowohl auf
Verträge mit Verbrauchern als auch auf großvolumige Projekte im
b-to-b Bereich beziehen. Die beiden Themen Aus- und Einbaukosten
sowie Verbraucherschutz sind - anders als das Bauvertragsrecht -
vom Koalitionsvertrag vorgegeben. Diese beiden Themen sind
entscheidungsreif und müssen jetzt vom Bundestag verabschiedet
werden", so Loewenstein abschließend.
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