Wohngebäudeversicherung
deckt Schäden nur, wenn das Gebäude vor dem Sturm unversehrt
war.
Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen
vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte
zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist
es unter Umständen nicht versichert. "Die
Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus nur, wenn das
Gebäude vorher unversehrt und bewohnbar war", sagt Christine
Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter
der R+V Versicherung. Sie rät deshalb, vor den
Sanierungsmaßnahmen den Versicherungsstatus zu klären.
Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung
Schäden ab Windstärke 8. Wenn Fenster und Türen allerdings nicht
vollständig geschlossen werden können oder das Dach nur
notdürftig abgedeckt ist, muss die Versicherung eventuelle
Schäden nicht bezahlen. Bauherren sollten Umbaumaßnahmen deshalb
immer ihrer Versicherung melden.
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Nach dem Umbau sollten Bauherren prüfen,
ob der Gebäudewert durch die Veränderungen gestiegen ist
- und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anpassen.
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Auch Gerüste sind bei Sturm eine Gefahr
für das Gebäude - weil sie Richtung und Stärke der
Luftströmungen beeinflussen und herabfallende
Gegenstände das Haus zusätzlich beschädigen können.
www.infocenter.ruv.de
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