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Meldung: Zentralverband
Deutsches Baugewerbe |
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Vor dem Hintergrund der europäischen Zielsetzung
für eine Ressourcenschutz- und Recyclinggesellschaft bedarf es
dringend eines einheitlichen Regelwerkes für die
abfallrechtlichen Pflichten im Bereich des Bausektors.
Dies zeigt ein Rechtsgutachten zur Vereinheitlichung der
Regelwerke in Bezug auf Bau- und Abbruchabfälle auf, das im
Auftrag des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V (ZDB),
des Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB), des
Deutschen Abbruchverbandes e.V. (DA) und der
Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB) erstellt
wurde und den Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft und
dem Umweltbundesamt (UBA) vorgelegt wurde.
Hintergrund ist die Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften im
Bausektor, die häufig nur auf privatrechtlichen technischen
Regelwerken (z.B. VDI-Richtlinien, DIN-Normen) oder Leitfäden
der diversen Vollzugsebenen basieren. Auch auf Bundesebene gibt
es lediglich punktuelle Maßnahmen, wie etwa die Novelle der
Gewerbeabfallverordnung oder Entwürfe für eine Mantelverordnung.
Die Verbände setzen sich seit längerem für eine einheitliche,
harmonisierte Regelsetzung für den Bausektor ein, die
gleichzeitig langjährig umstrittene Fragen, wie z.B. die
Verantwortlichkeit des Auftraggebers als Abfallerzeuger oder
abfallrechtliche Vorerkundungspflichten in der Planungsphase
klärt.
Das Rechtsgutachten wurde von der Kanzlei Kopp-Assenmacher &
Nusser erstellt.
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