Meldung:
Basler Versicherungen |
Foto (c) AmbiVolt Energietechnik GmbH,
AmbiLight-Eco-Plus |
Bisher
war die Forderungsdifferenzversicherung GAP 24 nur für Nutzer
von geleasten oder finanzierten Kraftfahrzeugen, Nutzfahrzeugen
oder Maschinen interessant. Die Basler hat die Produktlinie nun
in der Sparte 'Technische Versicherungen' erweitert und bietet
ab Oktober zusätzlich die Absicherung der Finanzierung von
Photovoltaikversicherungen an.
Mit der neuen ergänzenden Police tragen die Besitzer einer
Photovoltaikanlage im Falle eines Schadens nicht die Differenz
zwischen dem Zeitwert und dem Restschuldbetrag an den
Kreditgeber.
Seit 2002 werden durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
regenerative Energien wie Photovoltaik gefördert. Ziel ist es,
damit eine Energiewende herbeizuführen. Die Errichtung und der
Ausbau von Photovoltaik-Anlagen werden über spezielle Kredite
unterstützt. Mittlerweile sind ca. 1,5 Millionen
Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert, zwischen 70 und
80 Prozent davon sind finanziert. Über die Jahre hinweg werden
die Anlagen bei einer Neuanschaffung immer günstiger. Dieser
Preisverfall hat enorme Auswirkungen auf die Entschädigung im
Falle eines Totalschadens.
Die Forderungsdifferenzversicherung (GAP24):
Optimale Absicherung der Finanzierung von Photovoltaikanlagen
Wird eine Photovoltaikanlage im Falle eines Totalschadens
wiederhergestellt, übernimmt die Photovoltaik-Versicherung die
Kosten bis zum aktuellen Neuwert einer neuen Anlage. Im
Totalschadenfall mit Nichtwiederherstellung der Anlage wird die
Photovoltaikversicherung allerdings nur den Zeitwert ersetzen.
Der Zeitwert orientiert sich dabei aber nicht am ursprünglichen
Kaufpreis, sondern am aktuellen Neupreis einer vergleichbaren
Anlage. Durch den konstanten Preisverfall beim Neukauf von
Photovoltaikanlagen ist der aktuelle Neupreis immer niedriger
als der ursprüngliche Kaufpreis. Dadurch ist die
Zeitwertentschädigung bezogen auf den ursprünglichen Kaufpreis
wesentlich niedriger. Zudem ist der Zeitwert in der Regel
wesentlich kleiner als die Restschuld, die noch bei der Bank für
die finanzierte Anlage besteht.
Im Totalschadenfall mit Nichtwiederherstellung der Anlage
wird die Bank den ausstehenden Darlehensbetrag einfordern. Die
Differenz zwischen dem zu zahlenden Restdarlehen und dem
Zeitwert muss der Eigentümer der Anlage komplett alleine tragen.
An dieser Stelle kommt die Forderungsdifferenzversicherung
(GAP24) zum Einsatz. Sie übernimmt die Differenz zwischen
Restschuld und Zeitwerterstattung, so dass der Eigentümer der
Photovoltaikanlage keinerlei Kosten tragen muss.
Seit 2002 werden durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
regenerative Energien wie Photovoltaik gefördert. Ziel ist es,
damit eine Energiewende herbeizuführen. Die Errichtung und der
Ausbau von Photovoltaik-Anlagen werden über spezielle Kredite
unterstützt. Mittlerweile sind ca. 1,5 Millionen
Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert, zwischen 70 und
80 Prozent davon sind finanziert. Über die Jahre hinweg werden
die Anlagen bei einer Neuanschaffung immer günstiger. Dieser
Preisverfall hat enorme Auswirkungen auf die Entschädigung im
Falle eines Totalschadens.
D
Beispielhafter Verlauf: Photovoltaikanlage mit
Neupreis in Höhe von 14.000 EUR in 2010 und 20jähriger
Finanzierungsdauer.
Übernahme der Selbstbeteiligung im Schadenfall
GAP24 ist eine 'Stand-Alone-Versicherung', die zusätzlich zur
bestehenden Photovoltaikversicherung abgeschlossen wird. Für die
gesamte Dauer des Vertrages ist nur ein geringer Einmalbeitrag
fällig. Im Totalschadenfall übernimmt GAP24 zusätzlich auch die
Selbstbeteiligung aus der Photovoltaikversicherung mit maximal
1.000 Euro. Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen wird durch
die neue Forderungsdifferenzversicherung (GAP24) ausreichend
gesichert. Der Versicherungsschutz wird in Kooperation mit
GAP24.de unter www.gap24.de angeboten und kann hier vom Besitzer
der Anlage direkt abgeschlossen werden.
www.basler.de
|