Sensationelles
Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien: 80.000 deutsche
Immobilienkäufer können 1,6 Milliarden Euro aus verlorenen
Anzahlungen von spanischen Banken zurückfordern. Diese sind
verpflichtet, die Anzahlungen für Immobilien in Spanien bei
einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurückzubezahlen.
Internationale Medien wie El Mundo (Spanien) oder The Guardian
und BBC (Großbritannien) haben ausführlich über diese Rettung
der geprellten Immobilienkäufer berichtet. Nur fast alle
deutschen Investoren sind noch ahnungslos, dass ihr verloren
geglaubtes Geld nun zurückgeholt werden kann!
Während der Finanzkrise 2008 und dem Einbruch des
Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger und -unternehmen in
Spanien Konkurs gegangen oder verschwunden. Der Immobilienbau
wurde nie begonnen oder fertig gestellt. Zahlreiche
Immobilienkäufer haben so getätigte Off-Plan-Anzahlungen
verloren und die gekaufte Immobilie nie erhalten. Die
Rückzahlung der Anzahlungen im Insolvenzverfahrens ist dabei
wenig aussichtsreich: Die Käufer werden als normale Gläubiger
erst ausbezahlt, wenn die Ansprüche bevorrechtigter Gläubiger,
wie dem Finanzamt, vollständig bedient worden sind.
Laut Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien vom 21.
Dezember 2015 haften Banken und Bauträger nun für Verluste. Nach
spanischem Recht sind die Banken verpflichtet, eingenommene
Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine
Bankgarantie zu erstellen. Demnach haften die Banken für die
Rückzahlung der Einlagen, falls der Bauträger die Immobilie
nicht übergibt.
"Die rechtliche Grundlage ist eindeutig", erklärt Rainer
Klassen, Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims, den
Spezialisten für gesetzliche Rückforderungen von spanischen
Finanzbehörden, -instituten und Privatunternehmen. "Die
betroffenen Institute verteidigen ihre Interessen natürlich mit
hochqualifizierten Rechtsanwälten. Stellen Sie sicher, dass ihre
Rechtsberater auf diesen Sachverhalt spezialisiert sind. Unsere
Fachanwälte sichern auf jeden Fall eine vollständige Rückzahlung
der Anzahlung." Spanish Legal Reclaims (www.rueckzahlung-spanien.de)
bietet Geschädigten dazu eine kostenfreie Voruntersuchung an.
Dabei werden Honorarkosten nur bei Prozessgewinn fällig - und
finanzieren sich aus ebenfalls zu zahlenden Zinserträgen.
www.rueckzahlung-spanien.de