Erhöhtes Risiko an überalterten Heizöllagertanks aus Kunststoff

Meldung: DEKRA e.V., Stuttgart

Foto (c) Bundesverband Lagerbehälter e.V., Würzburg   

Viele der bestehenden Heizöllagertanks aus Kunststoff in Deutschland sind bereits älter als 25 Jahre. Diese Altanlagen entsprechen oft nicht mehr den technischen Regelwerken, stellen die Sachverständigen von DEKRA fest. Damit ist ein erhöhtes Risiko eines Boden- und Gewässerschadens gegeben, der meist mit hohen Kosten verbunden ist.

Heizöllagertanks aus Kunststoff sind für eine Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Falls der Betreiber seine Anlage länger betreibt, ist eine Absicherung im Schadensfall durch die Versicherung in der Regel ausgeschlossen. Sollten diese Altanlagen zudem auch noch erhebliche Mängel aufweisen, ist eine Ausmusterung der überalterten Tankanlage dringend geboten und Zeit, über den Einbau moderner Öltanks mit Diffusionssperre (Geruchssperre) nachzudenken, zum Beispiel doppelwandig oder als Tank in Tank-System.

Als Beispiele für typische Mängel gelten:


• Die Ausbildung eines „Elefantenfußes“, eine Einbuchtung an den unteren Ecken des Tanks nach innen mit Verlust der Stabilität der Tankanlage
• Die Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung), diese kann zu Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-, Entnahmeleitung) führen
• Die Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung (z.B. durch Sonneneinstrahlung in den Lagerraum)

Heizölschäden, die den Boden oder das Grundwasser verunreinigen und einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften darstellen, können sehr teuer werden. Neben den Kosten für die Beseitigung des Schadens drohen dem Verursacher auch hohe Bußgelder. Bei Verstößen gegen die Prüf- und Wartungsvorschriften tritt selbst eine Gewässerschutzversicherung nur eingeschränkt für Schäden ein.

Grundsätzlich sind alle Betreiber, auch Privatleute, verpflichtet, Heizöltankanlagen laufend auf äußerlich sichtbare Schäden zu überprüfen und regelmäßig warten zu lassen. Wer sich die regelmäßige Kontrolle nicht selbst zutraut, muss einen Fachbetrieb damit beauftragen. Vorgeschrieben ist weiter eine in der Regel jährliche Wartung der Sicherheitseinrichtungen von einem anerkannten Fachbetrieb und in bestimmten Abständen (je nach Volumen und Standort) eine vollständige Überprüfung durch einen Sachverständigen.

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 15. September 2016