Viele
der bestehenden Heizöllagertanks aus Kunststoff in Deutschland
sind bereits älter als 25 Jahre. Diese Altanlagen entsprechen
oft nicht mehr den technischen Regelwerken, stellen die
Sachverständigen von DEKRA fest. Damit ist ein erhöhtes Risiko
eines Boden- und Gewässerschadens gegeben, der meist mit hohen
Kosten verbunden ist.
Heizöllagertanks aus Kunststoff sind für eine Betriebsdauer von
25 bis 30 Jahren ausgelegt. Falls der Betreiber seine Anlage
länger betreibt, ist eine Absicherung im Schadensfall durch die
Versicherung in der Regel ausgeschlossen. Sollten diese
Altanlagen zudem auch noch erhebliche Mängel aufweisen, ist eine
Ausmusterung der überalterten Tankanlage dringend geboten und
Zeit, über den Einbau moderner Öltanks mit Diffusionssperre
(Geruchssperre) nachzudenken, zum Beispiel doppelwandig oder als
Tank in Tank-System.
Als Beispiele für typische Mängel gelten:
• Die Ausbildung eines „Elefantenfußes“, eine Einbuchtung an den
unteren Ecken des Tanks nach innen mit Verlust der Stabilität der Tankanlage
• Die Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung), diese kann zu
Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-,
Entnahmeleitung) führen
• Die Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung (z.B. durch
Sonneneinstrahlung in den Lagerraum)
Heizölschäden, die den Boden oder das Grundwasser verunreinigen
und einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften
darstellen, können sehr teuer werden. Neben den Kosten für die
Beseitigung des Schadens drohen dem Verursacher auch hohe
Bußgelder. Bei Verstößen gegen die Prüf- und
Wartungsvorschriften tritt selbst eine
Gewässerschutzversicherung nur eingeschränkt für Schäden ein.
Grundsätzlich sind alle Betreiber, auch Privatleute,
verpflichtet, Heizöltankanlagen laufend auf äußerlich sichtbare
Schäden zu überprüfen und regelmäßig warten zu lassen. Wer sich
die regelmäßige Kontrolle nicht selbst zutraut, muss einen
Fachbetrieb damit beauftragen. Vorgeschrieben ist weiter eine in
der Regel jährliche Wartung der Sicherheitseinrichtungen von
einem anerkannten Fachbetrieb und in bestimmten Abständen (je
nach Volumen und Standort) eine vollständige Überprüfung durch
einen Sachverständigen.