Die
EnEV gilt für die allermeisten
Gebäude, die dauerhaft beheizt
oder klimatisiert werden.
Ausgenommen sind sie nur, wenn
sie beispielsweise weniger als
vier Monate im Jahr bewohnt sind
wie etwa Ferienhäuser.
Die Verordnung dient dem Ziel,
den Energieverbrauch von
Gebäuden für Heizung und
Warmwasser deutlich zu senken.
Damit sie dem jeweiligen Stand
der Technik entspricht, wird sie
regelmäßig angepasst, zuletzt
zum 1. Januar 2016.
Für Neubauten sind dadurch
die Anforderungen an die
Energieeffizienz deutlich höher
geworden als noch im Vorjahr.
Wer auf erneuerbare Energien
setzt, kann damit einen Teil
dieser Vorgaben bereits
erfüllen. Neubauvorhaben, die
die Vorgaben der Verordnung
übertreffen, können von
Förderungsmöglichkeiten durch
die KfW-Bank in Form von
Zuschüssen oder zinsgünstigen
Krediten profitieren.
Ist der Neubau fertig,
benötigt der Immobilienbesitzer
einen Energieausweis. Diesen
stellen Gebäude-Energieberater,
die meisten Architekten und
Bauingenieure aus. Aber auch
Handwerksmeister, die sich zum
Beispiel über die
Handwerkskammern entsprechend
fortbilden, dürfen
Gebäude-Energieausweise
ausstellen.
Auch wenn ein Haus
modernisiert werden muss, könnte
die EnEV mitspielen. Dies ist
immer dann der Fall, wenn die
Baumaßnahmen großflächig sind,
beispielsweise bei der Dämmung
der Außenfassade. Wenn aber nur
zum Beispiel ein kaputtes
Fenster auszutauschen ist,
bleibt die EnEV außen vor.
Hausbesitzer verpflichtet die
EnEV, ihre Öl- und
Standardheizkessel
auszuwechseln, sofern sie älter
als 30 Jahre sind und es sich
nicht um Niedertemperatur- oder
Brennwerttemperaturanlagen
handelt. Außerdem schreibt die
EnEV vor, Wasser- und
Heizungsrohre in unbeheizten
Räumen zu dämmen. Für
Mehrfamilienhäuser ab sechs
Wohnungen gilt: Ist ein Dachraum
nicht beheizt und weist keinen
Mindestwärmeschutz auf, sind
auch hier Dämmmaßnahmen
erforderlich, und zwar für die
oberste Geschossdecke oder den
betreffenden Dachabschnitt.
Für Handwerksmeister, die als
Energieberater tätig sind,
bietet die SIGNAL IDUNA über
ihren Kooperationspartner HVR
GmbH eine
Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung
an, die auch das Ausstellen von
Energiepässen beinhaltet.
Versichert sind Schäden,
verursacht beispielsweise durch
fehlerhafte Auskünfte,
Beratungen, Messungen oder
Berechnungen. Der Versicherte
kann zwischen
Versicherungssummen ab 100.000
Euro wählen.