Zuschüsse für Eigentümer zum
behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohnraum
Meldung der Stadt Frankfurt am
Main, pia |
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Menschen mit Behinderungen sollten in ihrem
selbstgenutzten Wohneigentum und in ihrem sozialen Umfeld
bleiben können. Um dies zu realisieren, stellt das Land Hessen
auch im Jahr 2016 Mittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse
in bestehenden Wohngebäuden zur Verfügung – zum Beispiel für den
Umbau von Toiletten und Bädern, die Beseitigung von Stufen und
Schwellen, den Einbau von Treppenlifts oder Rampen und andere
Maßnahmen.
Gefördert wird mit einem Kostenzuschuss, der bei einer vom
Eigentümer oder von dessen Angehörigen genutzten Wohnung maximal
50 Prozent der förderfähigen Umbaukosten betragen kann.
Richtlinien und Anmeldungsformulare sind erhältlich beim
Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau.
Für die Anmeldung einer Maßnahme sind unter anderem folgende
Unterlagen erforderlich: Beschreibung der Gesamtmaßnahme und
Pläne, Kostenvoranschläge, Aussagen über die Finanzierung,
eventuell über weitere Finanzierungshilfen sowie eine Kopie des
Behindertenausweises. Anmeldungen können ganzjährig eingereicht
werden.
Interessenten aus Frankfurt wenden sich bitte an das
Stadtplanungsamt. Nicht im Gemeindegebiet von Frankfurt lebende
Personen richten ihre Anmeldung über die jeweiligen Kommunal-
beziehungsweise Kreisverwaltungen an das Ministerium. |