Atomklagen der Konzerne ohne Erfolgsaussichten
Meldung:
Greenpeace Deutschland, Hamburg, 14. 03. 2016 |
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Der Atomausstieg ist verfassungskonform, deshalb
wird es keine Basis für Entschädigungszahlungen an Konzerne
geben.
Nach Ansicht von Greenpeace werden die ab 15. März vor dem
Bundesverfassungsgericht verhandelten Klagen gegen den
Atomausstieg den Energiekonzernen keine Basis für
milliardenschwere Entschädigungszahlungen liefern. Die
Umweltschutzorganisation hält den nach dem Super-GAU in
Fukushima beschlossenen beschleunigten Atomausstieg für
verfassungskonform. Die 13. Novelle des Atomgesetzes stimme im
Wesentlichen mit dem Atomausstieg von 2002 überein, den die
Atomkonzerne selbst unterschrieben haben. RWE, Eon und
Vattenfall haben die Bundesregierung verklagt, da sie sich durch
den Atomausstieg in ihren Eigentumsrechten beschnitten fühlen.
Die Konzerne fordern rund 20 Milliarden Euro Schadenersatz. „Der
Betrieb der Atomkraftwerke ist gefährlich und nicht vertretbar.
Im Gegenteil, die Atomkatastrophe von Fukushima, die so auch in
Deutschland passieren kann, mahnt zu einem schnelleren
Atomausstieg“, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace.
Der 2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomkraft
war nach einem Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Schnellen
Brüter in Kalkar sogar geboten. Damals entschieden die obersten
Richter, der Staat sei verpflichtet, „alle Anstrengungen zu
unternehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und
ihnen mit den erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu
begegnen“ (BVerfGE 49, 89). Der vom Grundgesetz geforderte
„praktische Ausschluss“ von Risiken der Atomenergienutzung ist
nach der Katastrophe von Fukushima endgültig gescheitert. Auch
für deutsche Atomkraftwerke ist belegt, dass mögliche
Terrorangriffe große Freisetzungen von Radioaktivität mit
katastrophaler Wirkung zur Folge haben können. Nach dem
Grundgesetz muss die Bevölkerung effektiv in ihrem Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit vor den Risiken der
Atomkraft geschützt werden.
Indem die Bundesregierung feste Abschaltdaten für die AKW
festsetzte, besserte sie nach Ansicht von Greenpeace in
legitimer Weise die Atomvereinbarung von 2002 nach. Die dort
beschlossene mögliche Strommengenübertragung sollte ursprünglich
dazu dienen, ältere Atomkraftwerke früher abzuschalten. Eine
Prognoserechnung von Greenpeace zeigt, dass die im Atomgesetz
veranschlagten Strommengen grundsätzlich produzierbar wären. Die
Atomkonzerne hatten ausdrücklich gewünscht,
Strommengen-Produktionsrechte von einem Kraftwerk auch
konzernübergreifend auf ein zweites übertragen zu dürfen. Sie
haben dieses in der Vergangenheit auch schon getan. Wenn das
unterbleibt, geht es nicht zu Lasten des Gesetzes. Darüber
hinaus können selbst zu verantwortende Stillstandszeiten
beispielsweise aufgrund technischer Probleme am Reaktor nicht zu
einem Aufschub von Strommengen-Produktionsrechten auf
unabsehbare Zeit führen.
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