EEG-Rechtsgutachten der Humboldt-Uni Berlin nennt das Erneuerbare-Energien-Gesetz europa- und
verfassungswidrig
Meldung: VCI, Frankfurt am Main und Care-Energy Holding,
Hamburg |
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Hans-Peter Schintowski, Professor am Institut
für Energie- und Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft an
der Humboldt-Universität zu Berlin, hat am 17. Februar
sein Rechtsgutachten „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist
europa- und verfassungswidrig“ vorgestellt.
VCI-Hauptgeschäftsführer Dr. Utz Tillmann sagt hierzu: „Das
Gutachten zeigt die Rechtsunsicherheit, der alle Akteure im
Hinblick auf die Finanzierung der Energiewende ausgesetzt sind.
Unabhängig von der rechtlichen Einordnung der EEG-Umlage als
Preisaufschlag oder als Steuer ist eine grundlegende Reform des
EEG überfällig. Gerade in der Chemie fehlt unseren Firmen
Planungssicherheit, weil künftige Belastungen aus dem EEG nicht
absehbar sind. Dies gilt sowohl für den Status der
Eigenstromerzeugung ab 2018 als auch für die Belastung des
Mittelstandes, der vielfach die volle EEG-Umlage zahlt.“
Sowohl für die Position der Care-Energy Holding als auch die des Verbandes
der Chemischen Industrie scheint das Rechtsgutachten der
Humboldt-Universität nur die Bestätigung für lang gehegte
Vermutungen zu sein.
"Das Ergebnis sollte zumindest auf dem Energiemarkt niemanden
überraschen" kommentierte Martin Kristek, Inhaber und CEO der
Care-Energy Gruppe, das seitens Prof. Dr. Hans-Peter
Schwintowski vorgestellte Rechtsgutachten zu den Europa- und
Verfassungsrechtsverstößen des EEG. "Seit Jahren warnen wir die
Bundesregierung, Abgeordnete und Verbände vor diesen Mängeln und
möglichen Konsequenzen. Vor allem die Politik hat sich diesen
Argumenten bisher komplett verweigert und versucht, das kaputte
System EEG durch Detailkorrekturen zu retten. Die Analyse von
Prof. Schwintowski zeigt, dass dieses Vorhaben zum Scheitern
verurteilt ist. Je mehr sich diese Erkenntnis verbreitet, desto
größer wird die Verunsicherung der Wirtschaft und der Kunden
werden. Ausbleibende Investitionen, teure Gerichtsverfahren und
ein negatives Image für die Energiewende werden die Konsequenzen
einer Politik sein, die sich Erkenntnissen und Lösungen zu lang
verweigert hat."
Grundsätzlich spräche nichts dagegen Ökostrom zu fördern, so der
Hamburger Unternehmer weiter. Dies müsse nur rechtskonform
geschehen, was aktuell nicht gegeben sei. Dabei seien die
Gefahren für dieses Missstands für die Energiebranche und die
gesamte Volkswirtschaft nicht zu unterschätzen: "Aus den Mängeln
des EEG ergeben sich formal ein Klageanspruch jedes Stromkunden
gegen die Zahlung und ein Rückzahlungsanspruch aus der
Vergangenheit. Die Ansprüche würden sich zunächst gegen die
Netzbetreiber und dann gegen die Produzenten richten.
lnsolvenzen in diesen Bereichen können aus Sicht der
Volkswirtschaft wie der Energiewende nicht gewollt sein. Am Ende
würden also entweder die Stromkunden ihre Rückerstattung nicht
erhalten oder als Steuerzahler über die öffentliche Hand selber
bezahlen. ln jedem Fall sind private und gewerbliche Stromkunden
die Leidtragenden der im Bereich EEG völlig verfehlten
Energiepolitik. Das EEG ist der fortgesetzte Beleg, dass richtig
gemeint noch lange nichts mit richtig gemacht zu tun hat."
Die Forderungen an die Politik, so Kristek weiter, seien klar zu
umreißen, aber ergebnisoffen. "Schaffen Sie ein Fördersystem für
Ökoenergie mit einem Fokus auf dezentrale
Eigenverbrauchslösungen. Schaffen Sie das bestehende, nicht zu
reformierende System ab und ersetzen Sie die zahlreichen
komplexen Einzelmaßnahmen mit Ausnahmetatbeständen durch eine
einheitliche, in der Summe niedrigere Ökoenergiesteuer.
Entlassen Sie die Netzbetreiber aus einer ungewollten
Verantwortung, mit der diese überfordert sind."
pdf-Dokumente zum Download auf:
http://www.presseportal.de/pm/80959/3254032
Siehe auch:
Rechtswissenschaftliche Analyse zum Fördersystem des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf dem Prüfstand des Verfassungs-
und Europarechts
Siehe auch:
Mängel des
Erneuerbare-Energien-Gesetz in Bezug auf Verfassungs- und
Europarecht
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