Auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude -
Verschärfungen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 und aktuelle
Lösungsansätze
Meldung: Smart Skript -
Fachkommunikation für
Architektur und Energie, Darmstadt,
September 2015 |
|
Neuer
Bandtacho mit Energieeffizienzklassen im Energieausweis ab 2016
Die Bundesregierung hat mit der Novellierung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) den Mindeststandard für das
Bauen in Deutschland im vergangenen Jahr gesetzlich neu
festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2016 ist die nächste
Verschärfung in Aussicht. Gesamtziel ist, die
EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen, so dass ab 2021 ausschließlich
Gebäude errichtet werden, die ihren sehr geringen Energiebedarf
überwiegend selbst decken ("Niedrigstenergiegebäude"). Für
öffentliche Bauten soll dies bereits ab 2019 der Fall sein.
Dafür müssen Architekten und Ingenieure die Konstruktion der
Gebäude und ihre Anlagentechnik optimal aufeinander abstimmen.
Was ändert sich für Planer ab 2016 rund um das
Bauen und Sanieren?
Auf Planer kommen im nächsten Jahr folgende EnEV-Vorgaben für
neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude zu:
Gesamtenergieeffizienz - Die Anforderung an den
Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird um 25 Prozent
verschärft, der Transmissionswärmeverlust soll um 20 Prozent
sinken. Dies ist durch verbesserte Dämmmaßnahmen oder den
Einsatz regenerativer Technik erreichbar.
Austauschpflicht für alte Heizkessel und Dämmung - Heizkessel,
die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden
und die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden oder die älter
als 30 Jahre sind, müssen durch moderne Geräte ersetzt werden.
Ausnahmen bilden hier vorhandene Niedertemperatur- oder
Brennwertkessel. Darüber hinaus muss das Dach oder die oberste
Geschossdecke zukünftig den Mindestwärmeschutz (U-Wert von
maximal 0,24 W/m²K) erfüllen.
Neuer Primärenergiefaktor für Strom - Der Primärenergiefaktor
von Strom fällt rechnerisch von 2,4 auf 1,8. Das heißt, Gebäude
mit Wärmepumpen erhalten so automatisch eine bessere
energetische Bewertung als Immobilien mit anderen Heizlösungen -
ohne dass sich dabei die Effizienz der Wärmepumpen im selben
Ausmaß verändert. Zudem wird der Einsatz einer Wärmepumpe
finanziell gefördert, zum Beispiel über die KfW. Hintergrund
ist, dass 80 Prozent des häuslichen Energiebedarfs für Heizung
und Warmwasser anfallen. Dieser soll insgesamt reduziert und
möglichst viel über regenerative Quellen bereit gestellt werden.
Wärmepumpen nutzen dafür die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser
oder dem Erdreich.
Energieausweis - Im Energieausweis gibt es eine Neuskalierung
des Bandtachos für Wohngebäude bis 250 kWh/(m2a), die
Modernisierungsempfehlungen werden gestärkt und die
Energieeffizienzklassen A+ bis H ergänzt. Somit macht der
Ausweis zukünftig differenziertere Angaben als bisher.
Eingestuft wird nach dem primärenergetischen Bedarf des
Gebäudes. Dabei kann es vorkommen, dass je nach
Anlagenkonfiguration der Primärenergiebedarf sehr gut, der
Endenergiebedarf und damit die Nebenkosten jedoch relativ
ungünstig ausfallen. Eine gute Beurteilung ist also nur nach
genauem Anschauen der Unterlagen möglich.
Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter bei der
Besichtigung eines Gebäudes vorgelegt werden. Kennwerte zur
Endenergie und Energieeffizienzklasse müssen künftig im Falle
des Verkaufs oder der Vermietung auch in Immobilienanzeigen
angegeben werden. Die Aushangpflicht für Energieausweise wird
auf öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m²
Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m2
Nutzfläche erweitert. Stichprobenkontrollen für Energieausweise
werden eingeführt.
Kontrollsystem für Klimaanlagen - Es gibt zukünftig ein
Überprüfungsschema für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.
Um die genannten Ziele mit baulichen Maßnahmen zu erreichen,
verbesserte zum Beispiel die KfW bereits zum 1. August 2015 ihre
Förderbedingungen im Programm "Energieeffizient Sanieren" -
sowohl die für zinsverbilligte Kredite als auch für
Investitionszuschüsse. So können Bauherren, die Sanierungen aus
eigenen Mitteln stemmen, künftig einen Investitionszuschuss von
maximal 30.000 Euro für eine Eigentumswohnung erhalten. In 2016
richtet die KfW auch das Programm "Energieeffizient Bauen"
entsprechend neu aus.
Das Haus der Zukunft: Optimierter Energiebedarf
plus dezentrale Erzeugung
Große Energie- und CO²-Einsparpotentiale stellen die
Gebäudedämmung, die Stromnutzung und die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
dar. Letztere macht mehr als 90 Prozent eines Energieträgers als
Strom- und Wärme vor Ort nutzbar. Der weitgehend bauphysikalisch
begründete Passivhaus-Standard legt in seiner bekannten
Definition, die seit 2015 als eine von drei Stufen nun "Classic"
heißt, unter anderem einen Heizwärmebedarf von nicht mehr als 15
kWh/(m²a) und einen Primärenergiebedarf inklusive Beleuchtung,
Belüftung, Haushaltsstrom und Hilfsstrom von nicht mehr als 120
kWh/(m2a) fest. Mit seiner wärmebrückenfreien Konstruktion und
seiner hohen Luftdichtheit stellt ein Passivhaus zur Zeit das
Optimum des wärmeeffizienten Bauens dar.
Der Strom- übersteigt den Heizwärmebedarf hier jedoch deutlich,
so dass dieser stärker in den Fokus des energieoptimierten
Planens und Sanierens rückt. Photovoltaik (PV) in Kombination
mit Wärmepumpen avanciert deshalb - insbesondere im Hinblick auf
den bald geforderten Niedrigstenergiestandard - zu einem
vielversprechenden Anlagenkonzept. Auch das Passivhaus-Institut
hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und seinen Standard um
die Klassen "Plus" und "Premium" ergänzt. Ziel ist hier die
Erhöhung der Gesamtenergieeffizienz und die Bereitstellung
erneuerbarer Energie vor Ort. So ist beispielsweise für
"Premium" ein besonders niedriger Primärenergiebedarf
(effiziente Haustechnik) sowie ein hohes Maß an Erzeugung
erneuerbarer Energien verpflichtend. Die Anforderungen an den
Heiz- und Kühlbedarf sind jedoch bei allen Klassen gleich.
Beim Einsatz von PV in Kombination mit Wärmepumpen können Nutzer
einen erheblichen Teil ihres Strombedarfs selbst decken.
Besonders effizient und effektiv wird das System, wenn
Stromerzeugung, -speicherung, ein intelligentes Management des
Energieflusses im Haus und die Kommunikation mit einem
intelligenten öffentlichen Netz, dem Smart Grid, zusammen
spielen. In Kombination mit einer Wärmepumpe macht sich die
gleichzeitige Gewinnung von Strom und Wärme vor Ort besonders
bezahlt: Hauseigentümer erfüllen so bereits die
EnEV-Anforderungen 2016, haben bis zu 50 Prozent weniger
Heizenergiekosten und stoßen kein CO² aus. Der Einsatz einer
Wärmepumpe ist in jedem Gebäude möglich.
Qualifizierte Weiterbildungen, wie der Fernlehrgang "Vom Passiv-
zum Plus-Energie-Haus", erlauben es Planern schon heute, die
zukünftigen Herausforderungen zu meistern und auch Gebäude zu
konzipieren, die mehr Energie erzeugen, als in ihren benötigt
wird. Architekten, Ingenieure und Energieberater können den Kurs
am Ort und zum Zeitpunkt ihrer Wahl besuchen. Einzige
Präsenzveranstaltung ist ein Abschluss-Workshop in Darmstadt.
Dieser und andere Lehrgänge, die die Ina Planungsgesellschaft in
Kooperation mit der Technischen Universität Darmstadt anbietet,
erlaubt den Teilnehmern zudem, von Förderprogrammen des Bundes,
wie den KfW-Angeboten, zu partizipieren.
Infos und kostenfreie Demo-Versionen unter:
http://www.energieberater-ausbildung.de
http://energieberater.moodle-kurse.de |