Nachtwanderungen im Angebot | ||
Rhön bietet Führungen durch den Sternenpark
Vor einem Jahr erhielt die Rhön die offizielle Anerkennung als Internationaler Sternenpark. Jetzt konnten im Landratsamt Bad Kissingen die ersten Sternenführer ihre Zertifikate entgegennehmen.
„Diese Zertifizierung schafft die Voraussetzungen dafür, dass wir fachlich fundierte Wanderungen anbieten können, nach denen es eine sehr große Nachfrage gibt“, sagte der Vorsitzende der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Rhön und Landrat des Landkreises Bad Kissingen, Thomas Bold. „Unser Ziel ist es, den Besuchern des Sternenparks Rhön qualitativ hochwertige Sternenführungen zu garantieren. Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Sternenfreunde Deutschlands Schulungsinhalte erarbeitet, mit denen sich Hobbyastronomen oder lizenzierte Gästeführer ohne astronomische Vorbildung zertifizieren lassen können“, erklärte die Koordinatorin für den Sternenpark Rhön, Sabine Frank. Zunächst wurden 13 Männer und Frauen aus allen drei Landesteilen der Rhön zu zertifizierten Sternenparkführern ausgebildet.
„Die Auszeichnung der Rhön als Internationaler Sternenpark ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit“, meinte Bold. Dazu werde zum einen der Sternenhimmel gebraucht, zum anderen aber auch die Erkenntnis, dass dieser Sternenhimmel bewahrt und geschützt werden muss. Die Menschen, schätzte Bold ein, nehmen das Thema Internationaler Sternenpark Rhön emotional an – sowohl innerhalb der Region als auch von außerhalb. „Daher müssen wir Strukturen aufbauen, die diesen Emotionen gerecht werden, und dafür sind zertifizierte Sternenparkführer eine Grundvoraussetzung.“
Auch in Zukunft sollen Sternenparkführer ausgebildet werden, um der wachsenden Nachfrage nach Nachtwanderungen gerecht zu werden. Interessierte können sich bei der Sternenpark-Koordinatorin Sabine Frank, Telefon (06 61) 2 51 99 59 oder per E-Mail unter sabine.frank@landkreis-fulda.de melden. Dort werden die Details zum Ausbildungsprogramm als zertifizierte Sternenparkführer.bekanntgegeben.
| ||
|