Vorstoß der Windenergie
Meldung: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung |
|
Ab 2017 soll die Förderhöhe für erneuerbare
Energien über Ausschreibungen im freien Wettbewerb ermittelt
werden. Aus Sorge vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen und um
einen geographisch ausgewogenen Ausbau der Windenergie in
Deutschland sicherzustellen, haben die zuständigen Minister und
Ministerinnen Tarek Al-Wazir (Hessen), Anke Rehlinger
(Saarland), Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen), Eveline Lemke
(Rheinland-Pfalz), Anja Siegesmund (Thüringen) und Franz
Untersteller (Baden-Württemberg) ein gemeinsames Positionspapier
verfasst.
Darin wird gefordert, die Vergütungssystematik des aktuellen EEG,
das so genannte Referenzertragsmodell, zu modifizieren, um bei
einer Ausschreibung die windstarken Standorte nicht zu bevorteilen. Außerdem fordern sie einen regionalen Faktor in der
Ausschreibung. „Andernfalls“, so die Ministerinnen und Minister,
„würde der Ausbau der Windenergie in den mittleren und südlichen
Bundesländern weitgehend zum Erliegen kommen.“
Windenergie-Ausbau ist notwendig
Die Länder bekräftigen, dass Windkraftanlagen in ganz
Deutschland notwendig sind, um die Energiewende zum Erfolg zu
bringen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der regionale
Stromverbrauch dürfe nicht nur durch Import gedeckt werden,
vielmehr müsse dem regionalen Verbrauch auch eine regionale
Stromerzeugung gegenübergestellt werden: „Ein ausgewogener
Ausbau der Windenergie erlaubt einen effizienteren Netzausbau,
er sorgt für eine über das Bundesgebiet verteilte Wertschöpfung
sowie gerechtere Lastenteilung, und er leistet einen Beitrag zur
Versorgungssicherheit, weil die meteorologische Abhängigkeit der
Windstromerzeugung breiter gestreut wird.“
Vorschlag zur Anpassung des EEG
Um den flächendeckenden Ausbau der Windkraft zu gewährleisten
schlagen die Klimaschutz- und EnergieministerInnen Hessens, des
Saarlandes, Nordrhein-Westfalens, Rheinland-Pfalz‘,
Baden-Württembergs und Thüringens vor, die Vergütungssystematik
des EEG im Rahmen eines reformierten Referenzertragsmodells
anzupassen. Eine Möglichkeit hierfür wäre, die Grundvergütung im
EEG zu senken und windstarken Standorten, die Anfangsvergütung
für eingespeisten Strom über eine kürzere Dauer als bisher zu
bezahlen. Auf diese Weise könnte es gelingen, den
Wettbewerbsnachteil weniger windhöffiger Gebiete im Bietprozess
um die Höhe der Anfangsvergütung teilweise auszugleichen. Für
starke Standorte würden sich im Gegenzug schneller als im
derzeitigen EEG Chancen aus der Vermarktung des erzeugten Stroms
an der Strombörse ergeben.
Wunsch nach regionaler Komponente im
Ausschreibungsverfahren
Darüber hinaus plädieren sie für die Verankerung einer
regionalen Komponente im Ausschreibungsverfahren. Im Kern geht
es darum, Deutschland in zwei Windregionen zu teilen, eine im
Norden und eine im mittleren und südlichen Teil Deutschlands.
Beide Regionen sollen einen garantierten Anspruch auf 40 Prozent
der Zuschläge erhalten. Die restlichen 20 Prozent sollen im
freien Wettbewerb bleiben.
Die MinisterInnen: „Alle Standorte werden dann in einer
deutschlandweiten Auktion angeboten, so dass ein
wettbewerbsstarker Markt gewährleistet bleibt. Aber es wird
sichergestellt, dass jeweils 40 Prozent des Zuschlags den
kostengünstigsten Standorten sowohl in den norddeutschen als
auch in den mittel- und süddeutschen Bundesländern erteilt wird.
Der Zuschlag für die restlichen 20 Prozent erfolgt unabhängig
von der regionalen Zuordnung. Dies entspricht der Verteilung des
Windenergiezubaus der letzten Jahre.“
Mit ihren Vorschlägen gehen die sechs Länder jetzt in die
anstehenden Diskussionen auf Bundesebene um die künftigen
Ausschreibungsbedingungen für die Vergütung von Windstrom im
EEG, das in den kommenden Monaten novelliert werden soll.
Länderpositionspapier Windenergie, 20.05.2015
(PDF
/ 807 KB)
|