230. Sitzung

Neustrukturierung der Frankfurter Fluglärmkommission

Meldungen: SPD Arbeitskreis Region und Flughafen und Anja Wollert, Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt

Auf der Sitzung am 20. Mai 2015 wurde ein gemeinsam zwischen dem Vorstand der Fluglärmkommission und dem Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) entworfenes Konzept zur Neustrukturierung der Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission beraten. Künftig sollen demnach die Landkreise in der Fluglärmkommission kein Stimmrecht mehr haben. Außerdem sollen nur noch aktuell hochbelastete Gemeinden in den Fluglärmschutzzonen und im eng begrenzten Bereich des Frankfurter Fluglärmindex stimmberechtigte Mitglieder der Fluglärmkommission sein dürfen. „Mittelfristig könnte die zur Abstimmung stehende Neukonstellation dazu führen, dass die Frankfurter Fluglärmkommission nach Gutdünken die Flugrouten und damit auch die Lärmbelastung in der Region verschiebt.“, äußerte sich Stefanie Then, Sprecherin des AK Region und Flughafen, ihre Bedenken. „Schließlich haben die Landräte die ganze Region im Auge und nicht nur einzelne Gemeinden." Aus diesem Grund fordert der Arbeitskreis Region und Flughafen, dass die in der Frankfurter Fluglärmkommission vertretenen Landkreise auch künftig das Stimmrecht ausüben dürfen.

Nach intensivem Studium des Positionspapiers „Fluglärmschutz verbessern“ des Flughafenverbandes ADV vom Januar 2015 stellt sich zudem die Frage inwiefern der neuerliche Vorstoß zu einer Neustrukturierung der Frankfurter Fluglärmkommission den Interessen der Luftverkehrswirtschaft zuträglich ist. Denn dieses Papier spricht sich implizit für die geplante Neustrukturierung der Frankfurter Fluglärmkommission aus. "Wir erinnern daran, dass die Fluglärmkommission ein nach dem Luftverkehrsgesetz eingerichtetes beratendes Gremium zum Schutz der Bürger gegen Fluglärm und Immissionen ist. Genau an dieser Aufgabe sollte sich die Zusammensetzung der Fluglärmkommission orientieren. Die nun geplante Neustrukturierung der Frankfurter Fluglärmkommission wäre eindeutig das falsche Signal.", so abschließend Stefanie Then.

Inhaltlich ging es bei der Sitzung zur Frankfurter Fluglärmkommission darum, die noch auf den Belastungsprognosen der Ausbauplanung basierende Mitgliedschaftsstruktur an die aktuellen und zu erwartenden Belastungssituationen anzupassen. Die auf objektive Grundlage gestellten Mitgliedschaftskriterien sollen zudem Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigen, nach welchen Fluglärmkommissionen nach den gesetzlichen Vorgaben des § 32b des Luftverkehrsgesetzes willkürfrei besetzt sein müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Besetzung der Kommissionen im Hinblick auf eine stimmberechtigte Mitgliedschaft von Landkreisen nur dann als willkürfrei an, wenn eine besondere Rechtfertigung nachgewiesen wird, wie im Falle der FLK Berlin-Schönefeld als Gegengewicht zur großen Bedeutung der Kommune Berlin. Aufgrund der polyzentrischen Struktur im Rhein-Main-Gebiet konnte auf dieses Argument in der Fluglärmkommission Frankfurt nicht zurückgegriffen werden.

Der Vorstand der Fluglärmkommission hat den Vorschlag zur Neustrukturierung konkretisiert und einen Vorschlag für Kriterien zur besonderen sachlichen Rechtfertigung für eine stimmberechtigte Mitgliedschaft von Landkreisen entwickelt. Auch das Hessische Wirtschaftsministerium legt Wert darauf, objektive Kriterien für eine sachliche Rechtfertigung festzulegen. Die Mitglieder der Fluglärmkommission werden bis zur nächsten Sitzung im Rahmen einer Arbeitsgruppe die bereits erarbeiteten Kriterien prüfen und ggf. weiterentwickeln und dem letztendlich entscheidenden Wirtschaftsministerium ein Meinungsbild hierzu übermitteln.

Entrüstet zeigten sich die Mitglieder über die teilweise sehr unsachliche Diskussion des Themas in der Öffentlichkeit. „Den Mitgliedern der Fluglärmkommission zu unterstellen, der Anlass für die Umstrukturierung der Fluglärmkommission sei auf ein Positionspapier des Flughafenverbandes ADV zurückzuführen, entbehrt nicht nur jeder Grundlage. Die wiederholt und wider besseres Wissen öffentlich gemachte Äußerung diskreditiert das Bündnis der Bürgerinitiativen, das hier offensichtlich bewusst Unfrieden stiften will“, erklärt der Vorsitzende der Fluglärmkommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe.

Neben der eigenen strukturellen Verfasstheit standen die Umsetzung und das Monitoring des Probebetriebs der Lärmpausen im Mittelpunkt der Beratung. Auf der Grundlage der Beratung der Fluglärmkommission im Januar 2015 hatten sich das HMWEVL und die Vertreter der Luftverkehrswirtschaft auf die Durchführung eines Probebetriebs von Modell 4 bei Betriebsrichtung 25 (Westbetrieb) ab dem 23. April 2015 geeinigt. Nach den bisherigen Erfahrungen von knapp einem Monat Probebetrieb kann davon ausgegangen werden, dass die Anwendung stabil verläuft. „Für die Betroffenen ist es wie bereits beim bisherigen DROps-Konzept besonders wichtig, dass die Anwendung der Lärmpausen vorhersehbar ist und verlässlich umgesetzt wird“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin aus Mainz, Katrin Eder. „Die Mitglieder der Fluglärmkommission begrüßen es nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre sehr, dass das bisherige DROps-Konzept in der morgendlichen Nachtrandstunde ab um 5:00 Uhr nun zumindest bei Betriebsrichtung 07 doch weiter fortgesetzt wird“, so Eder weiter.

Vorgestellt wurden weiter das FFR-Monitoring-Konzept für den Probebetrieb der Lärmpausen sowie für das ebenfalls von der Fluglärmkommission geforderte fortgesetzte FFR-Monitoring zum geänderten Cutback-Setzen der Lufthansa. Das Lärmpausen-Monitoring wird nach dem vorgestellten Entwurf insgesamt aus drei Teilen bestehen und auch einen Teil zur Evaluierung der tatsächlich wahrnehmbaren Wirkung der Lärmpausen beinhalten:

  • einer statistischen Auswertung zur Anwendungshäufigkeit: Auf der Internetseite des UNH wird täglich getrennt nach morgendlicher und abendlicher Nachtrandstunde ausgewertet, ob das Lärmpausenkonzept am Vortag tatsächlich angewendet oder aus welchen Gründen ausnahmsweise ausgesetzt wurde. Nach Ablauf des Probebetriebs werden alle tagesaktuellen Auswertungen in einer monatsweisen Auswertung zusammen geführt.

  • einer Auswertung von Messwerten: Ausgewertet werden die Dauerschallpegel des gesamten bestehenden Messstellennetzes über den Gesamtzeitraum des Lärmpausen-Probebetriebs. Darüber hinaus werden die Messwerte an 4-5 typischen Lärmpausen-Mustertagen verglichen.

  • einem sog. Wahrnehmungs- und Wirkungsmonitoring: Es handelt sich um eine begleitende Untersuchung mit dem Ziel, das subjektive Ent- / Belastungsempfinden der Betroffenen durch Lärmpausen zu erfassen. In einem ersten Schritt soll eine bestimmte Anzahl von qualitativen Fokusgruppen durchgeführt werden, um verallgemeinerbare Aussagen zur Wirkung von Lärmpausen zu gewinnen. Basierend auf diesen Erkenntnissen kann optional in einem zweiten Schritt eine telefonische quantitative Breitenbefragung durchgeführt werden.

Die Mitglieder der Kommission dankten den Vertretern der DFS und der Fraport AG für ihr engagiertes Vorantreiben eines SESAR-Forschungsprojektes, in dessen Rahmen am Flughafenstandort Frankfurt im Zeitraum von März bis Oktober 2016 satellitengestützte Anflüge auf GBAS-basis getestet werden sollen. „Mit dem innovativen RF-Leg-Verfahren können Kurven künftig genauer geflogen werden mit der Folge, dass sich der für den Präzisionsanflug notwendige Endanflug deutlich verkürzen lässt und hierdurchSiedlungsgebiete leichter als bisher umflogen werden können“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Fluglärmkommission und Oberbürgermeister aus Rüsselsheim Patrick Burghardt, das Potential dieser Testflüge. „Zwar werden die Testflüge nach Abschluss des Forschungsprojektes wieder ausgesetzt und auf ihre Wirkungen, Optimierungspotential und Implementierbarkeit im täglichen Betrieb hin geprüft. Es ist dabei auch nicht zu erwarten, dass ein solches Verfahren am Flughafen Frankfurt in absehbarer Zeit ganztägig eingeführt werden kann. Allerdings zeigen die Aktivitäten von DFS und Fraport AG, dass am Flughafenstandort Frankfurt das Potential satellitengestützter Navigation erkannt und konsequent abverlangt wird“, so Burghardt weiter. Neben Frankfurt wird das satellitengestützte Anflugverfahren zusätzlich nur noch in Bremen und Zürich getestet, da nur an diesen Standorten bodenseitig bereits die notwendigen GBASStationen installiert sind.

Infos zu den Themen geben Präsentationen auf www.flk-frankfurt.de  (linke Spalte unter Sitzungen)

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 23. Mai 2015