Kirchen begrüßen
Kurskorrekturen bei Kirchenasyl
Melldung: EKD, Hannover, und Deutsche Bischofskonferenz,
Bonn, den 27. Februar
2015 |
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Am vergangenen
Dienstag, den 24. Februar 2015 haben sich die katholische und
evangelische Kirche zu einem Spitzengespräch mit dem Präsidenten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, in
Berlin getroffen. An dem Gespräch nahmen der Leiter des Katholischen
Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann,
teil.
Nachdem bereits der Vergleich zwischen Kirchenasyl und Scharia durch
den Bundesminister des Innern zurückgezogen wurde, hat in dem
Spitzengespräch auch das BAMF klargestellt, dass die Tradition des
Kirchenasyls an sich nicht in Frage gestellt wird. Gleichzeitig wurde
die Einführung einer verschärften Fristenregelung aufgeschoben. Dieses
Ergebnis haben heute Prälat Jüsten und Prälat Dutzmann gewürdigt: „Die
beiden großen christlichen Kirchen begrüßen diese wichtigen
Kurskorrekturen.“
„Uns liegt am Herzen, dass das Kirchenasyl in seiner bisherigen Form
erhalten bleibt“, betonte Jüsten. „Das ist nun bis zum Herbst ohne
Einschränkung möglich“. Im Vorfeld war vom Bundesamt angekündigt worden,
die Frist zur Überstellung von Personen im Kirchenasyl, die im Rahmen
der sogenannten „Dublin–Verordnung“ in einen anderen Mitgliedstaat
abgeschoben werden sollen, von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Die
Entscheidung über die Einführung dieser verlängerten Frist sei nun
aufgeschoben.
Prälat Dutzmann hob hervor: „Gemeinden entscheiden selbstständig über
die Gewährung von Kirchenasyl, wenn sie befürchten, dass einem Menschen
bei seiner Abschiebung Menschenrechtsverletzungen oder unzumutbare
Härten drohen. Das ist auch in „Dublin-Fällen nicht ausgeschlossen.“
„Kirchenasyl ist für uns immer ultima ratio“, ergänzte Jüsten. In der
Zeit bis zum Herbst wollen die Kirchen und das BAMF nun eine neue
Zusammenarbeit bei Kirchenasylfällen erproben. Dabei sollen
Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom
Bundesamt überprüfen zu lassen, vorzugsweise noch bevor die betroffenen
Personen in das Kirchenasyl aufgenommen werden. Für die Kommunikation
sollen zentrale Ansprechpartner sowohl auf Seiten der Kirchen wie auch
des BAMF benannt werden. „Wir hoffen, dass dies zu einer Vermeidung von
Härtefällen beiträgt“, erläutert Dutzmann.
Unter anderem haben die Gesprächsteilnehmer festgehalten, dass die
Kirchen mit dem Kirchenasyl nicht das Ziel verfolgen, den Rechtsstaat in
Frage zu stellen oder über das Kirchenasyl eine systematische Kritik am
Dublin-System zu üben. Kirchenasyl sei kein eigenständiges, neben dem
Rechtsstaat stehendes Institut, habe sich jedoch als
christlich-humanitäre Tradition etabliert. „Das Bundesamt beabsichtigt
nicht, die Tradition des Kirchenasyls an sich in Frage zu stellen“,
heißt es in dem von allen Seiten getragenen Gesprächsvermerk.
Derzeit haben evangelische und katholische Gemeinden in Deutschland
226 Kirchenasyle gewährt. Angesichts von mehr als 200.000 Asylverfahren
in Deutschland im Jahr 2014 unterstreichen die weiterhin niedrigen
Fallzahlen den Charakter des Kirchenasyls als Nothilfe im Einzelfall.
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