Meldung: EZB,
Frankfurt a/M, den 22. 01. 2015 |
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● Die EZB dehnt ihre Ankäufe auf Anleihen aus, die
von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit
Förderauftrag und europäischen Institutionen begeben werden
● Insgesamt sind monatliche Ankäufe von Vermögenswerten in Höhe von
60 Mrd € geplant
● Die Ankäufe sollen mindestens bis September 2016 erfolgen
● Das Programm dient der Erfüllung des Mandats der EZB zur
Gewährleistung von Preisstabilität
Auf der Sitzung
am 22. Januar hat der EZB-Rat beschlossen, den Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei
0,05 Prozent, 0,30 Prozent und minus 0,20 Prozent zu belassen.
Ebenfalls am 22. Januar hat der EZB-Rat ein erweitertes Programm zum
Ankauf von Vermögenswerten angekündigt. Ziel des Programms ist es, dass
die EZB ihr Mandat zur Gewährleistung von Preisstabilität erfüllt. Es
sieht vor, dass die EZB zusätzlich zu ihren bestehenden Programmen zum
Ankauf von Vermögenswerten des privaten Sektors Staatsanleihen ankauft,
um den Risiken einer zu lang anhaltenden Phase niedriger Inflation zu
begegnen.
Der EZB-Rat hat diesen Beschluss in einer Situation gefasst, in der sich
die meisten Indikatoren für die gegenwärtige und erwartete Inflation im
Euroraum historischen Tiefständen angenähert hatten. Da die Gefahr
bestand, dass mögliche Zweitrundeneffekte auf die Lohn- und Preissetzung
die mittelfristige Preisentwicklung negativ beeinflussen, erforderte
diese Situation eine starke geldpolitische Reaktion.
In einem Umfeld, in dem die Leitzinsen der EZB ihre Untergrenze erreicht
haben, schaffen Ankäufe von Vermögenswerten monetäre Anreize für die
Wirtschaft. Sie bewirken eine weitere Lockerung der monetären und
finanziellen Bedingungen, sodass Unternehmen und private Haushalte
günstiger Finanzmittel aufnehmen können. Dies stützt tendenziell die
Investitionen und den Konsum, was letztendlich dazu beiträgt, dass sich
die Teuerungsraten wieder dem Niveau von 2 Prozent annähern.
Das Programm wird das Ankaufprogramm für Asset-Backed Securities (ABSPP)
und das Ankaufprogramm für gedeckte Schuldverschreibungen (CBPP3)
einschließen. Beide Programme wurden Ende 2014 aufgelegt. Insgesamt sind
monatliche Ankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 60 Mrd € geplant. Die
Ankäufe sollen mindestens bis September 2016 und in jedem Fall so lange
erfolgen, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der
Inflationsentwicklung erkennt, die im Einklang steht mit seinem
Ziel, mittelfristig Inflationsraten von unter, aber nahe 2 Prozent zu
erreichen.
Die EZB übernimmt die Koordination der Ankäufe und
wahrt somit die Einheitlichkeit der Geldpolitik des Eurosystems. Bei der
Umsetzung verfolgt das Eurosystem einen dezentralen Ansatz, um seine
Ressourcen zu mobilisieren.
Was hypothetische Verluste anbelangt, so hat der
EZB-Rat beschlossen, dass Verluste aus Ankäufen von Wertpapieren
europäischer Institutionen gemeinsam zu tragen wären. Diese
Wertpapiere machen 12 Prozent der zusätzlichen Ankäufe von
Vermögenswerten aus und werden von NZBen erworben. Die übrigen
zusätzlichen Ankäufe von Vermögenwerten durch die NZBen unterliegen
nicht der Verlustteilung. Die EZB hält 8 Prozent der zusätzlich
angekauften Vermögenswerte. Somit unterliegen 20 Prozent der
zusätzlichen Ankäufe von Vermögenswerten dem Prinzip der Risikoteilung.
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