Litauen tritt als drittes baltisches Land dem Euro-Währungsgebiet bei

Meldung: Europäische Zentralbank, Frankfurt a/M, den 01.01. 2015

Litauen führt den Euro ein.

Die Lietuvos bankas wird Mitglied des Eurosystems.

Litauen nimmt im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus auch an der

   EZB-Bankenaufsicht teil.

Der Euro wurde am 01. Januar 2015 in Litauen eingeführt. Lettland trat 2014 und Estland schon 2011 bei. Die Zahl der EU-Mitgliedstaaten, welche die einheitliche europäische Währung verwenden, ist somit auf 19 gestiegen, wie die Europäische Zentralbank (EZB) bekannt gab. „Der EZB-Rat begrüßt diese erneute Erweiterung des Euroraums. Litauen hat in schwierigen Zeiten außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel – die Einführung der einheitlichen Währung – zu erreichen“, so Mario Draghi, Präsident der EZB.

Litauen nimmt damit auch am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus teil, der größere Kreditinstitute unter die Aufsicht der EZB stellt. Drei litauische Banken (SEB bankas, Swedbank und DNB bankas) unterliegen somit der direkten Aufsicht durch die EZB. Sie wurden bereits der umfassenden Bewertung, einer Überprüfung der finanziellen Solidität von 130 Banken im Eurogebiet, unterzogen. Die Lietuvos bankas hat den Restbetrag ihres Anteils am Kapital der EZB eingezahlt und ihren Beitrag zu den Währungsreserven der EZB übertragen.

Die Aufnahme der litauischen monetären Finanzinstitute (MFIs) in das Bankensystem des Eurogebiets am 01. Januar 2015 wurde bei der Veröffentlichung des Liquiditätsbedarfs des Euroraums und bei der Benchmark-Zuteilung am 30. Dezember 2014 bereits berücksichtigt.

Die litauischen Geschäftspartner des Eurosystems können an den Offenmarktgeschäften der EZB teilnehmen, die nach dem 01. Januar 2015 angekündigt werden. Die Liste der in Litauen ansässigen mindestreservepflichtigen Kreditinstitute und sonstigen MFIs sowie die Listen der MFIs in den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Für die Auferlegung der Mindestreservepflicht für litauische MFIs wurde auch eine übergangsweise geltende Mindestreserve-Erfüllungsperiode festgelegt (01. Januar 2015 bis 27. Januar 2015). Außerdem werden die Vermögenswerte in Litauen, die als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden können, in das Verzeichnis markt- und notenbankfähiger Sicherheiten des Euro-Währungsgebiets aufgenommen, das auf der EZB-Website abrufbar ist.

Mit dem Beitritt Litauens, das nunmehr 19. Mitglied des Eurogebiets ist, tritt am 01.01. 2015 auch das neue Rotationssystem der Stimmrechte im EZB-Rat in Kraft. Auf der EZB-Website sind Informationen zu diesem System sowie ein Kalender zur Rotation der Stimmrechte in den Jahren 2015 und 2016 zu finden.

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 02. Januar 2015