Meldung: Europäische
Zentralbank, Frankfurt a/M, den
01.01. 2015 |
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● Litauen führt den Euro ein.
● Die Lietuvos bankas wird Mitglied
des Eurosystems.
● Litauen nimmt im Rahmen des
Einheitlichen Aufsichtsmechanismus auch an der
EZB-Bankenaufsicht teil.
Der Euro wurde am 01. Januar 2015 in Litauen
eingeführt. Lettland trat 2014 und Estland schon 2011 bei. Die Zahl der
EU-Mitgliedstaaten, welche die einheitliche europäische Währung
verwenden, ist somit auf 19 gestiegen, wie die Europäische Zentralbank
(EZB) bekannt gab. „Der EZB-Rat begrüßt diese erneute Erweiterung des
Euroraums. Litauen hat in schwierigen Zeiten außergewöhnliche Maßnahmen
ergriffen, um dieses Ziel – die Einführung der einheitlichen Währung –
zu erreichen“, so Mario Draghi, Präsident der EZB.
Litauen nimmt damit auch am Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus teil, der größere Kreditinstitute unter die
Aufsicht der EZB stellt. Drei litauische Banken (SEB bankas, Swedbank und
DNB bankas) unterliegen somit der direkten Aufsicht durch die EZB. Sie
wurden bereits der umfassenden Bewertung, einer Überprüfung der
finanziellen Solidität von 130 Banken im Eurogebiet, unterzogen. Die
Lietuvos bankas hat den Restbetrag ihres Anteils am Kapital der EZB
eingezahlt und ihren Beitrag zu den Währungsreserven der
EZB übertragen.
Die Aufnahme der litauischen monetären
Finanzinstitute (MFIs) in das Bankensystem des Eurogebiets am 01. Januar
2015 wurde bei der Veröffentlichung des Liquiditätsbedarfs des Euroraums
und bei der Benchmark-Zuteilung am 30. Dezember 2014 bereits
berücksichtigt.
Die litauischen Geschäftspartner des Eurosystems
können an den Offenmarktgeschäften der EZB teilnehmen, die nach dem 01.
Januar 2015 angekündigt werden. Die Liste der in Litauen ansässigen
mindestreservepflichtigen Kreditinstitute und sonstigen MFIs sowie die
Listen der MFIs in den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die den Euro
eingeführt haben, werden in Kürze auf der Website der EZB
veröffentlicht.
Für die Auferlegung der Mindestreservepflicht für
litauische MFIs wurde auch eine übergangsweise geltende
Mindestreserve-Erfüllungsperiode festgelegt (01. Januar 2015 bis 27.
Januar 2015). Außerdem
werden die Vermögenswerte in Litauen, die als Sicherheiten für
Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden können, in das
Verzeichnis markt- und notenbankfähiger Sicherheiten des
Euro-Währungsgebiets aufgenommen, das auf der EZB-Website abrufbar ist.
Mit dem
Beitritt Litauens, das nunmehr 19. Mitglied des Eurogebiets ist, tritt
am 01.01. 2015 auch das neue Rotationssystem der Stimmrechte im EZB-Rat in Kraft.
Auf der EZB-Website sind Informationen zu diesem System sowie ein
Kalender zur Rotation der Stimmrechte in den Jahren 2015 und 2016 zu
finden.
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