Veranstaltung der Ev. Akademie Arnoldshain,
am 12. 11.
2014 |
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Ab
1. Januar 2015 soll der gesetzliche Mindestlohn zu 8,50 € eingeführt
werden. Damit wird es in Deutschland, wie inzwischen in den meisten
EU-Ländern, eine Lohnuntergrenze geben. Die Mindestlohnkommission aus
Vertreter/ innen der Tarifpartner wird über die weitere Höhe und
Entwicklung des Mindestlohns in Zukunft entscheiden Ausnahmen und
Übergangsregelungen zeigen, dass die Flexibilität dieses
Instrumentariums einer der Kritikpunkte ist. Dabei sind Löhne und
Lohnfindung für eine demokratische Gesellschaft, die sich als soziale
Marktwirtschaft versteht, von grundlegender wirtschaftlicher und
politischer Bedeutung. Arbeit so zu entlohnen, dass der Lebensunterhalt
davon bestritten werden kann, ist wichtig. Wird der Mindestlohn dieser
Anforderung gerecht und ermöglicht er tatsächlich auch gesellschaftliche
Teilhabe? Gleichzeitig stellt sich die ökonomische Frage, ob und wie
sich der Mindestlohn gesamtwirtschaftlich auf die Wettbewerbsfähigkeit
auswirken wird. Was sind Effekte auf die Preise? Und kann die Einhaltung
des Mindestlohns effizient und sinnvoll kontrolliert werden? Das
Wirtschaftspolitische Forum greift die Diskussion um den Mindestlohn auf
und fragt nach den Möglichkeiten, Auswirkungen und Grenzen des
Mindestlohns und der gesellschaftlichen Herausforderung einer gerechten
Entlohnung. Eine Veranstaltung des Arbeitskreises Wirtschaft der
Evangelischen Akademie Frankfurt.
Nach der
Einführung von Gotlind Ulshöfer am Abend des 12. November in den
Räumlichkeiten der Evangelischen Stadtakademie auf dem Römerberg 9,
sprach als erster Redner Prof. Otto E. Kempen, Vorsitzender der
AK Wirtschaft. Dieser hob in seiner Rede einige der zu erwartenden
Mindestlohneigenschaften in Deutschland hervor. Er nahm dies schließlich
zum Anlass, um den Mindestlohn zu hinterfragen und im Unterschied zu
einem Mindestlohn in England zu betrachten. Der Mindestlohn beträgt dort
schon mal 8,65 Euro.
Sind
8,50 Euro in Deutschland nicht jetzt schon zu wenig? Und sollte der
Mindestlohn nicht gleich auf 9,40 Euro gesetzt werden, das wäre doch das
mindeste was zu erwarten ist in der laufenden Lohnkostendiskussion. Das
ist nicht der einzige Unterschied, wie Prof. Kempen in der Anfangsrede
bemerkte. Was in England funktionieren mag, ein Mindestlohn von 8,65
Euro, muss nicht unbedingt in Deutschland die gleiche Bedeutung haben.
Denn hier gibt es, im Gegensatz zu England, eine Tarifautonomie, die
bisher immer Grundlage für eine gerechte Lohnverteilung gewesen ist, so
Kempen weiter.
Eine
Befürchtung besteht aber gerade darin, dass nach Einführung des
Mindestlohn in Deutschland diese durch jahrelange Erfahrungen gesammelte
und schwer errungene Tarifökonomie in Deutschland durch den Mindestlohn
durchbrochen wird und sang-und-klanglos in einem allgemeinen
Lohndumping versinken wird. Grund ist, die Arbeitgeberseite wird bemüht
sein sämtliche Tarifverträge zu kündigen, um dann flächendeckend auf den
gesetzlich festgelegten Mindestlohn umzusteigen. Das bleibt in der
Rechnung günstiger für die Arbeitgeberseite.
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Weitere Teilnehmer der Gesprächsrunde waren von
links nach rechts: Claus Wisser, Gründer und
Aufsichtsratsvorsitzender Wisag Facility Service Holding,
Christoff Jung, Bereichsleiter Personal und IT, Diakonie
Hessen, Gotlind Ulshöfer, Studien- und Gesprächsleiterin
sowie Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden
DGB-Bundesvorstands. Ein geladener Gast der
Mindestlohnkommission aus Großbritannien war der Einladung nach
Frankfurt leider nicht nachgekommen. Das hätte sicher einiges an
Gesprächsstoff und Aufklärung in die aktuelle Lohndebatte und an
den Abend mit Publikum gebracht.
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Kempen nannte in seiner Rede die fünf Weisen und meinte damit den
Sachverständigen-Rat, der die gutachtliche Festlegung zur Bestimmung des
Mindestlohns beschlossen hat. Arbeitsgerichtliche Gesetze bedeuten dabei
immer Angriff auf den Markt und auf die freie Marktwirtschaft, deshalb
werden derartige Regulierungen überhaupt erst auf den Weg gebracht. Der
Blick auf die Nachbarstaaten soll hierbei helfen, wobei die
Konjunkturentwicklung in England jener der Deutschen noch am ähnlichsten
ist. In England wurde der Mindestlohn erst in den 1990er Jahren
eingeführt. Die meisten anderen Nachbarstaaten hatten den Mindestlohn
schon weit vorher gehabt. Stefan Körzell ist zukünftig Mitglied der
Mindestlohnkommission auf Arbeitnehmerseite in Deutschland. Die
Evaluation des Arbeitsmarktes ist ein permanenter Vorgang, wie man sieht. 3,7 Mio. Arbeitnehmer sollen demnach vom Mindestlohn profitieren
nach jetziger Planung. Doch erst 2017 folgen die ersten Lohnanpassungen,
wie Kempen einräumte. |